In Hamburg gilt die Solarpflicht für Neubauten und bei wesentlichem Umbau des Dachs, für Wohn- und Nichtwohngebäude (§ 16 HmbKliSchG). Ab 01.01.2027 kommt für flache Dächer die Solargründach-Pflicht dazu. Eine Anlage mit 1 kWp erzeugt in Hamburg laut PVGIS rund 987 kWh Strom im Jahr.
Für wen gilt die Solarpflicht in Hamburg?
Nach § 16 HmbKliSchG müssen Eigentümer eine Solaranlage errichten und betreiben, wenn die Anlage nach dem 01.01.2024 errichtet wird. Laut Umweltbehörde BUKEA gilt das ab 50 m² Bruttodachfläche:
- beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden: mindestens 30 % der Bruttodachfläche
- beim wesentlichen Umbau des Dachs im Bestand: mindestens 30 % der Nettodachfläche
- ab Baubeginn nach dem 01.01.2027 zusätzlich: Dächer bis 10° Neigung als Solargründach, 70 % der Fläche begrünt (§ 16 Abs. 4)
Welche Ausnahmen gibt es von der Hamburger Solarpflicht?
Die Pflicht entfällt, wenn sie anderem öffentlichem Recht widerspricht, technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist. Denkmalschutz und Erhaltungsverordnungen können Flächen ausnehmen (§ 16 Abs. 5 Nr. 1 HmbKliSchG). Bei unbilliger Härte gibt es eine Befreiung auf Antrag. Entscheidet die Behörde nicht binnen 6 Wochen, gilt sie als erteilt. Solarthermie wird angerechnet.
Wie viel Strom liefert eine Solaranlage in Hamburg?
Für Hamburg berechnet das EU-Werkzeug PVGIS bei Süddach und 35° Neigung rund 987 kWh je kWp und Jahr (Messreihe 2005–2023). Zum Vergleich: In Berlin sind es 1.058 kWh, in München 1.139 kWh.
Wie gut Ihr eigenes Dach geeignet ist, zeigt Hamburgs Solaratlas der Hamburger Energiewerke, auf den die Umweltbehörde für die Planung verweist.
Brauche ich in Hamburg für die Solaranlage eine Genehmigung?
Solaranlagen in, an und auf Dachflächen sind in Hamburg verfahrensfrei, außer auf Hochhäusern (Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 3).
Welche Förderung gibt es in Hamburg für Photovoltaik?
Bundesweit gilt: Auf Kauf und Montage einer Solaranlage bis 30 kWp auf einem Wohnhaus fallen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 7,70 ct je kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp). Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026; die Nachfolgeregelung wird beraten.
Die Hamburger Heizungsförderung der IFB schließt Solaranlagen und Stromspeicher aus. Für zwei Fälle fördert die Stadt gezielt:
- Gründach mit Solar (IFB Hamburg): 40 % der Kosten für die Unterkonstruktion der Module auf einem Gründach, höchstens 50 € je m² Modulfläche. Die Module selbst sind ausgenommen. Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen, also keine Pflichtfälle nach § 16 HmbKliSchG. Antrag vor Beginn.
- Balkonkraftwerk für Haushalte mit geringem Einkommen (BUKEA mit der Caritas): bis 90 % der Anschaffungskosten für Steckersolargeräte bis 800 W, etwa bei Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung oder BAföG.
Häufige Fragen
Was ist die Solargründach-Pflicht in Hamburg?
Bei Baubeginn nach dem 01.01.2027 müssen Dächer bis 10° Neigung zu 70 % begrünt und mit Solar belegt werden (§ 16 Abs. 4 HmbKliSchG). Für diese Pflichtfälle gibt es dann keine Gründachförderung mehr.
Muss ich in Hamburg bei einer Dachsanierung eine Solaranlage bauen?
Ja, bei einem wesentlichen Umbau des Dachs, auf mindestens 30 % der Nettodachfläche (§ 16 HmbKliSchG). Ausnahmen gelten bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unvertretbarkeit.
Wo sehe ich, ob mein Dach in Hamburg geeignet ist?
In Hamburgs Solaratlas der Hamburger Energiewerke. Kostenlose Beratung zur Solaranlage bekommen Sie bei den Hamburger Energielotsen.
Anlage: 10 kWp, Süddach, 35° Neigung
Ertrag laut PVGIS: 10 × 987 kWh = rund 9.870 kWh Strom im Jahr
Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger, ein Fachbetrieb rechnet Ihr Dach genau.
In Hamburg planen Sie Solar beim Neubau und bei neuem Dach fest ein, ab 2027 auf flachen Dächern zusammen mit Begrünung. Fragen Sie ein Angebot für Ihr Dach an.
Angebot anfragen →- § 16 HmbKliSchG – Photovoltaik- und Solargründachpflicht (Fassung ab 01.01.2024, abgerufen 20.10.2026)
- BUKEA: FAQ PV-Pflicht in Hamburg (abgerufen 20.10.2026)
- EU JRC: PVGIS 5.3, Datenbank SARAH-3 (2005–2023), 1 kWp, Süd, 35° Neigung, 14 % Systemverluste (abgerufen 20.10.2026)
- Hamburger Energiewerke: Hamburgs Solaratlas
- BUKEA: Photovoltaik für Eigenheimbesitzer – Tipps für die Planung (abgerufen 20.10.2026)
- § 61 HBauO mit Anlage – Verfahrensfreie Vorhaben (Fassung ab 01.01.2026)
- IFB Hamburg: Hamburger Heizungsförderung – Wärmepumpen (abgerufen 20.10.2026)
- IFB Hamburg: Hamburger Gründachförderung (abgerufen 20.10.2026)
- BUKEA: Strom vom Balkon – Förderung (abgerufen 20.10.2026)
- Verbraucherzentrale Hamburg: Hamburger Energielotsen (abgerufen 20.10.2026)
- § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz für Solaranlagen (abgerufen 18.10.2026)
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (abgerufen 18.10.2026)