KfW-Heizungsförderung · Stand 05.10.2026
Wärmepumpe statt Öl und Gas.Bis zu 70 % zahlt die KfW.
In einer Minute wissen Sie, mit wie viel Zuschuss Sie rechnen können. Auf Wunsch erhalten Sie danach ein Angebot von einem Fachbetrieb.
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Drei Fragen – dann sehen Sie Ihren möglichen Zuschuss in Euro. Kostenlos und unverbindlich.
Womit heizen Sie heute?
Davon hängt der Klimageschwindigkeits-Bonus ab.
Stand: 05.10.2026, Quelle: KfW (Produkt 458) und Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026. Unverbindliche Schätzung, maßgeblich ist die Zusage der KfW.
Wann sich der Umstieg jetzt lohnt
Ihre Heizung ist in die Jahre gekommen
Für Öl- und Nachtspeicherheizungen sowie Gasheizungen ab 20 Jahren gibt es bis 31.01.2027 zusätzlich 16 % Klimabonus.
Ihre Heizung macht Probleme
Häufen sich die Reparaturen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt: So planen Sie den Wechsel in Ruhe statt im Notfall.
Sie modernisieren ohnehin
Dach, Fenster oder Dämmung stehen an? Dann planen Sie die neue Heizung am besten gleich mit.
Sie möchten weg von Öl und Gas
Die Wärmepumpe heizt mit Wärme aus der Außenluft – Öltank und Gasanschluss werden überflüssig.
Der Klimabonus von 16 % gilt für Anträge bis 31.01.2027.
Danach sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt außerdem die Grundförderung von 30 auf 15 % (plus 15 % nur für Wärmepumpen aus der EU). Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht.
So viel zahlt die KfW – drei Rechenbeispiele
Mit den aktuellen Fördersätzen gerechnet, jeweils bei vollen förderfähigen Kosten.
Einfamilienhaus mit Ölheizung
- selbst bewohnt
- Haushaltseinkommen 45.000 € im Jahr
Zuschuss bis15.680 €
Fördersatz 56 %: Grundförderung 30 % + Klimabonus 16 % + Einkommens-Bonus 10 %
Familie mit alter Gasheizung
- Gasheizung seit 24 Jahren in Betrieb
- selbst bewohnt, ein Kind unter 18
- Haushaltseinkommen 38.000 € im Jahr
Zuschuss bis22.400 €
Fördersatz 80 %: Grundförderung 30 % + Klimabonus 16 % + Einkommens-Bonus 40 % – gedeckelt auf den Höchstsatz
Vermietetes Haus mit Gasheizung
- Eigentümer wohnt nicht selbst dort
- Gasheizung 12 Jahre alt
Zuschuss bis8.400 €
Fördersatz 30 %: Grundförderung 30 %
Stand: 05.10.2026, Quelle: KfW (Produkt 458) und Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026. Unverbindliche Schätzung, maßgeblich ist die Zusage der KfW.
So funktioniert's
Förderung berechnen
Drei Angaben zu Heizung, Wohnsituation und Einkommen – das Ergebnis sehen Sie sofort.
Haus beschreiben
Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Haus und die Postleitzahl – rund zwei Minuten.
Angebot erhalten
Ein Fachbetrieb meldet sich bei Ihnen, berät Sie und erstellt Ihr Angebot.
Beratung & Angebot
Ein Fachbetrieb plant alles mit Ihnen
- Berechnet, wie viel Wärme Ihr Haus braucht
- Prüft Ihre Heizkörper und tauscht einzelne bei Bedarf
- Plant den Aufstellort – auch mit Blick auf die Nachbarn
- Erstellt Ihr Angebot inklusive Förderung
Förderantrag
Das brauchen Sie für die KfW
- Vertrag mit dem Fachbetrieb, der unter der Bedingung der Förderzusage steht
- Bestätigung zum Antrag vom Fachbetrieb
- Antrag in „Meine KfW“ – vor Baubeginn
Bis zu 22.400 € KfW-Zuschuss für Ihre Wärmepumpe sichern
30 bis 70 % Förderung, bei geringem Einkommen bis 80 % – auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten im Einfamilienhaus. Den Klimabonus gibt es in voller Höhe nur bis 31.01.2027.
Die Heizungsförderung der KfW kurz erklärt
Wer eine alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält von der KfW einen Zuschuss (Programm 458). Er setzt sich aus der Grundförderung und bis zu zwei Boni zusammen.
- Grundförderung
- 30 %
- für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, auch bei vermieteten Häusern
- Klimageschwindigkeits-Bonus
- + 16 %
- für selbst bewohnte Häuser beim Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist (Satz gilt bis 31.01.2027)
- Einkommens-Bonus
- + 10 bis 40 %
- für selbst bewohnte Häuser: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Jahr (mit Kind unter 18: 10.000 € weniger angesetzt)
- Höchstens
- 70 %
- bzw. 80 % bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €)
- Förderfähige Kosten
- 28.000 €
- für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten
Beispiel: Eine selbst bewohnte Ölheizung wird ersetzt, das Haushaltseinkommen liegt über 50.000 €. Fördersatz 30 % + 16 % = 46 %, bei 28.000 € förderfähigen Kosten also bis zu 12.880 € Zuschuss.
Erst beantragen, dann bauen
Der Antrag geht vor Baubeginn über das Kundenportal „Meine KfW“. Dafür brauchen Sie einen Vertrag mit dem Fachbetrieb, der unter der Bedingung der Förderzusage steht, und eine Bestätigung des Fachbetriebs oder einer Energieeffizienz-Expertin.
Die Sätze sinken ab 2027
Ab dem ersten Quartal 2027 beträgt die Grundförderung für Wärmepumpen 15 %, dazu kommen 15 % für Wärmepumpen aus der EU. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %, die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit auf 27.250 €.
Stand: 05.10.2026, Quelle: KfW (Produkt 458) und Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026. Unverbindliche Schätzung, maßgeblich ist die Zusage der KfW.
Kundenstimmen
Was Hausbesitzer über Modernisieren24 sagen
Stimmen aus ganz Deutschland.
„Der Förder-Rechner hat uns gleich gezeigt, mit welchem Zuschuss wir rechnen können. Danach war die Entscheidung für die Wärmepumpe viel leichter.“
Thomas R.Münster, Nordrhein-Westfalen
„Unsere Gasheizung war über 20 Jahre alt. Gut zu wissen, dass es dafür noch den Klimabonus gibt – das hatten wir vorher gar nicht auf dem Schirm.“
Andrea und Michael S.Paderborn, Nordrhein-Westfalen
„Wir hatten schon ein Angebot und waren unsicher. Mit dem Angebots-Check wussten wir, welche Posten fehlten und was nach der Förderung übrig bleibt.“
Familie W.Würzburg, Bayern
„Unser Haus ist von 1972, und ich war skeptisch. Der Ratgeber zum Altbau hat mir viele Fragen beantwortet, bevor der Fachbetrieb da war.“
Jürgen H.Celle, Niedersachsen
„Schnell, verständlich und ohne Fachchinesisch. Ich wusste nach einer Minute, worauf ich mich einstellen kann.“
Petra L.Heilbronn, Baden-Württemberg
„Als Vermieter wollte ich wissen, was die KfW für mein Zweifamilienhaus zahlt. Die Rechnung war nachvollziehbar und mit Quelle.“
Stefan K.Erfurt, Thüringen
„Die Frist für den Klimabonus hatten wir dank der Seite im Blick. So konnten wir den Antrag rechtzeitig planen.“
Claudia B.Kiel, Schleswig-Holstein
Beispielhafte Darstellungen, Porträtfotos KI-generiert (keine realen Personen). Echte Bewertungen veröffentlichen wir, sobald sie vorliegen.
So kann es bei Ihnen aussehen
Beispielbilder moderner Wärmepumpen an Wohnhäusern.
Häufige Fragen
Lohnt sich eine Wärmepumpe auch im Altbau?
In vielen Fällen ja. Entscheidend ist, wie warm das Heizwasser werden muss, damit Ihre Räume warm werden. Der Fachbetrieb prüft das vor Ort mit einer Heizlastberechnung und sagt Ihnen, welche Wärmepumpe passt und ob vorher etwas angepasst werden sollte.
Brauche ich eine Fußbodenheizung oder neue Heizkörper?
In vielen Häusern reichen die vorhandenen Heizkörper, einzelne werden bei Bedarf gegen größere getauscht. Solche Arbeiten können zu den förderfähigen Kosten zählen – das klärt der Fachbetrieb im Angebot.
Was kostet eine Wärmepumpe mit Einbau?
Das hängt von Haus, Heizlast und Aufstellort ab. Die KfW fördert bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit – Ihren Zuschuss sehen Sie im Rechner oben, den genauen Preis im Angebot des Fachbetriebs.
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
Mindestens die Grundförderung von 30 %. Wohnen Sie selbst im Haus, kommen der Klimageschwindigkeits-Bonus (16 %) und je nach Einkommen der Einkommens-Bonus (10 bis 40 %) hinzu – zusammen höchstens 70 % bzw. 80 %. Gefördert werden bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit, also bis zu 22.400 € Zuschuss.
Ist eine Wärmepumpe im Betrieb günstiger als Gas?
Das hängt vor allem von Ihrem Strompreis und der Effizienz der Anlage ab. Viele Versorger bieten eigene Wärmepumpen-Tarife, und mit einem separaten Zähler sinken zusätzlich die Netzentgelte.
Funktioniert eine Wärmepumpe auch bei Minusgraden?
Ja. Luft-Wasser-Wärmepumpen holen auch bei Frost noch Wärme aus der Außenluft. Je kälter es ist, desto mehr Strom brauchen sie dafür. Für die wenigen sehr kalten Tage im Jahr haben viele Geräte einen Heizstab. Der Fachbetrieb legt die Anlage so aus, dass Ihr Haus auch dann warm bleibt.
Welche Nachteile hat eine Wärmepumpe?
Die Anschaffung kostet mehr als ein neuer Gaskessel – dafür gibt es die KfW-Förderung. Wie sparsam sie läuft, hängt davon ab, wie warm das Heizwasser werden muss. Das Außengerät braucht einen passenden Platz mit Abstand zum Nachbarn. All das prüft der Fachbetrieb vor dem Angebot.
Ist eine Wärmepumpe laut?
Moderne Außengeräte arbeiten leise. Wichtig sind der Aufstellort und der Abstand zum Nachbarn – das plant der Fachbetrieb von Anfang an mit.
Lohnt sich eine Wärmepumpe auch ohne Solaranlage?
Die Wärmepumpe läuft mit Strom aus dem Netz. Mit einer Solaranlage erzeugen Sie einen Teil davon selbst – das lässt sich auch später ergänzen.
Wann muss ich die Förderung beantragen?
Vor Beginn der Arbeiten. Zuerst schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Vertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage steht, dann stellen Sie den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“. Nach dem Einbau reichen Sie die Nachweise ein, danach zahlt die KfW aus.
Welches Einkommen zählt für den Einkommens-Bonus?
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid – als Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Lebt ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, werden pauschal 10.000 € abgezogen.
Was ändert sich 2027?
Laut Förderrichtlinie sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 %, dazu kommt ein Bonus von 15 % für Wärmepumpen aus der EU. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht.
Was passiert mit meiner Anfrage?
Nach Ihrer Bestätigung per E-Mail geben wir die Anfrage an die in der Einwilligung genannten Fachbetriebe weiter. Ein Fachbetrieb meldet sich bei Ihnen. Für Sie ist das kostenlos und unverbindlich.
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