In Schleswig-Holstein darf eine Wärmepumpe bis 2 m Höhe in der Abstandsfläche nahe der Grenze stehen, solange sie je Grundstücksgrenze höchstens 3 m lang ist (§ 6 Abs. 8 LBO). Den Zuschuss zahlt die KfW mit bis zu 70 %. Jede Gemeinde im Land erstellt einen Wärmeplan, das Ziel ist klimaneutrale Wärme bis 2040 (§ 10 EWKG).
Braucht eine Wärmepumpe in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung?
Sonstige Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind in Schleswig-Holstein verfahrensfrei, soweit sie nicht durch hochfeuerhemmende oder feuerbeständige Decken und Wände geführt werden (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c LBO). Die Wärmepumpe steht dort nicht ausdrücklich im Text. Wir ordnen sie als technische Gebäudeausrüstung ein. Im Zweifel bestätigt das die untere Bauaufsicht.
Bebauungsplan und Lärmschutz gelten weiter. Die Richtwerte für Geräusche am Nachbarhaus stehen in der TA Lärm, mehr dazu im Ratgeber „Wie laut ist eine Wärmepumpe?“.
Wie nah darf die Wärmepumpe in Schleswig-Holstein an die Grundstücksgrenze?
Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung sind in den Abstandsflächen eines Gebäudes zulässig und brauchen keine eigene Abstandsfläche, wenn sie bis 2 m hoch und je Grundstücksgrenze insgesamt höchstens 3 m lang sind (§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 LBO).
Zusätzlich zählt die gesamte Grenzbebauung nach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 LBO, zu der die Wärmepumpe gehört: Sie darf höchstens 18 m je Grundstück lang sein (§ 6 Abs. 8 Satz 2 LBO). Ihr Fachbetrieb rechnet bestehende Bauten an der Grenze mit.
Welche Förderung gibt es in Schleswig-Holstein für die Wärmepumpe?
Die größte Förderung kommt bundesweit von der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus bis 31.01.2027 und bis zu 40 % Einkommens-Bonus, zusammen höchstens 70 % (bei Einkommen bis 30.000 € 80 %) auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten.
Das Landesprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ wurde am 16.11.2023 gestoppt. Stand 20.10.2026 läuft die Förderung der Wärmepumpe im Eigenheim damit über die KfW.
- Lübeck: Der Klimafonds „Wir für die Zukunft“ fördert Projekte, unter anderem zum Ausbau erneuerbarer Energien, mit bis zu 90 % der Projektkosten. Über jeden Antrag entscheidet ein Beirat, Antragsschluss für die Sitzung im Dezember ist der 29.11.2026.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung in Schleswig-Holstein für mich?
Nach § 10 EWKG erstellt jede Gemeinde in Schleswig-Holstein einen Wärmeplan und schreibt ihn fort. Das Land hat sich klimaneutrale Wärme bis 2040 vorgenommen (§ 10 Abs. 4 EWKG). Kiel und Lübeck hatten bis 30.06.2026 Zeit, alle übrigen Gemeinden haben bis 30.06.2028 Zeit (§ 4 Abs. 2 WPG). Pläne nach dem alten Landesrecht von 2021 gelten weiter.
Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz geplant ist. Außerhalb dieser Gebiete heizen Häuser in der Regel einzeln, und dort ist die Wärmepumpe meist die naheliegende Lösung.
Wo bekomme ich in Schleswig-Holstein eine unabhängige Beratung?
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berät kostenlos, ein Hausbesuch kostet höchstens 40 €, für Haushalte mit kleinem Einkommen ist alles kostenfrei. Erreichbar ist sie gebührenfrei unter 0800 809 802 400 oder unter 0431 590 99 40. Neu prüft sie auch Angebote für Wärmepumpen. Ein Angebot können Sie auch direkt hier mit unserem Angebots-Check einordnen.
Häufige Fragen
Darf ich in Schleswig-Holstein eine Wärmepumpe direkt an die Grenze stellen?
Ja, wenn sie samt Einhausung bis 2 m hoch ist und alle Wärmepumpen an dieser Grenze zusammen höchstens 3 m lang sind (§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 LBO). Den Lärmschutz zum Nachbarn prüft Ihr Fachbetrieb trotzdem.
Zahlt Schleswig-Holstein einen Zuschuss für die Wärmepumpe?
Das Landesprogramm wurde am 16.11.2023 gestoppt. Stand 20.10.2026 zahlt die KfW den Zuschuss: bis zu 70 %, bei kleinem Einkommen bis zu 80 %.
Bis wann hat meine Gemeinde in Schleswig-Holstein einen Wärmeplan?
Kiel und Lübeck bis 30.06.2026, alle übrigen Gemeinden bis 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 WPG, § 10 EWKG). Ältere Pläne nach Landesrecht von 2021 gelten weiter.
In Schleswig-Holstein steht die Wärmepumpe mit klaren Maßen an der Grenze, und das Land plant klimaneutrale Wärme bis 2040. Den Zuschuss zahlt die KfW. Rechnen Sie Ihren Betrag in drei Fragen aus.
Förderung berechnen →- § 61 LBO Schleswig-Holstein – Verfahrensfreie Vorhaben (Fassung vom 05.07.2024)
- § 6 LBO Schleswig-Holstein – Abstandsflächen (Fassung vom 05.07.2024)
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- BMWE: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (PDF)
- Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein: Landesprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ (abgerufen 20.10.2026)
- Hansestadt Lübeck: Klimafonds „Wir für die Zukunft“ (abgerufen 20.10.2026)
- § 10 EWKG Schleswig-Holstein – Kommunale Wärmeplanung (gültig ab 29.03.2025)
- Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Energieberatung (abgerufen 20.10.2026)
- TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), Nr. 6.1 und 6.4