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Photovoltaik in Bremen 2026: Solarpflicht für alle Gebäude und Ertrag

Kurz gesagt

Im Land Bremen gilt die Solarpflicht für alle Gebäude, egal ob Wohnhaus oder Gewerbe (Bremisches Solargesetz): bei grundlegender Dachsanierung seit 01.07.2024, beim Neubau seit 01.07.2025. Neubauten belegen mindestens 50 % der Dachfläche mit Modulen. Eine Anlage mit 1 kWp erzeugt in Bremen laut PVGIS rund 996 kWh Strom im Jahr.

996 kWhErtrag je kWp und Jahr in Bremen (Süd, 35°)
50 %Dachfläche mit Solar beim Neubau (Bauantrag ab 01.07.2025)
0 %Umsatzsteuer auf Solaranlagen bis 30 kWp
7,70 ctje eingespeister kWh bis 10 kWp (Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026)

Für wen gilt die Solarpflicht in Bremen?

Das Bremische Solargesetz (BremSolarG) gilt für alle Gebäude unabhängig von der Nutzung, auch für Ihr Einfamilienhaus. Ausgenommen sind unter anderem Gebäude mit weniger als 50 m² Dachfläche.

  • Neubau, Bauantrag ab 01.07.2025: Module auf mindestens 50 % der Dachfläche
  • Grundlegende Dachsanierung, Beginn ab 01.07.2024: Solaranlage mit mindestens 1 kW Modulleistung und 1.000 VA Wechselrichterleistung, installiert binnen 2 Jahren
  • Als grundlegende Sanierung zählt, wenn Eindeckung, Abdichtung oder Dämmschicht auf mindestens 80 % der Dachfläche erneuert werden

Welche Ausnahmen gibt es von der Bremer Solarpflicht?

Die Pflicht entfällt unter anderem, wenn sie anderem Recht widerspricht, etwa dem Denkmalschutz, wenn das Dach im Bestand die Last nicht trägt oder die nutzbare Fläche unter der Bagatellgrenze liegt (50 m² beim Neubau, 25 m² im Bestand). Bei unbilliger Härte gibt es eine Befreiung auf Antrag.

Solarthermie wird angerechnet, erfüllt die Pflicht allein aber nicht. Ein Balkonkraftwerk erreicht die 1 kW Mindestleistung im Bestand ebenfalls nicht.

Wie viel Strom liefert eine Solaranlage in Bremen?

Für Bremen berechnet das EU-Werkzeug PVGIS bei Süddach und 35° Neigung rund 996 kWh je kWp und Jahr (Messreihe 2005–2023). Zum Vergleich: In Hamburg sind es 987 kWh, in München 1.139 kWh.

Wie gut Ihr eigenes Dach geeignet ist, zeigen das Solarkataster Bremen und für Bremerhaven das Solardach-Kataster Bremerhaven.

Was gilt in Bremen für Denkmal und Gründach?

Bei Baudenkmälern entfällt die Pflicht, soweit Substanz, Erscheinungsbild oder Umgebung beeinträchtigt würden. Eine Solaranlage auf einem Denkmal ist nach dem Bremischen Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig und wird vorab mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt.

Gilt für Ihr Flachdach eine Begrünungspflicht (§ 32 Abs. 11 BremLBO), kombinieren Sie Solar und Gründach in der Regel miteinander.

Welche Förderung und Beratung gibt es in Bremen für Photovoltaik?

Bundesweit gilt: Auf Kauf und Montage einer Solaranlage bis 30 kWp auf einem Wohnhaus fallen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 7,70 ct je kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp). Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026; die Nachfolgeregelung wird beraten.

Beraten lassen können Sie sich über die Solarkampagne #machWatt der Klimaschutzagentur energiekonsens: Solar-Expertinnen und -Experten kommen laut Kampagne dank Förderung kostenlos zu Ihnen, gemeinsam mit der Verbraucherzentrale. Fragen zur Solarpflicht an bremsolarg@umwelt.bremen.de.

Häufige Fragen

Muss ich in Bremen bei einer Dachsanierung eine Solaranlage bauen?

Ja, wenn Sie Eindeckung, Abdichtung oder Dämmschicht auf mindestens 80 % der Dachfläche erneuern und ab 01.07.2024 begonnen haben. Dann braucht es mindestens 1 kW Modulleistung binnen 2 Jahren (BremSolarG).

Reicht in Bremen ein Balkonkraftwerk für die Solarpflicht?

Laut Umweltressort erreicht ein Balkonkraftwerk allein die 1 kW Mindestleistung im Bestand nicht. Auch Solarthermie allein erfüllt die Pflicht nicht, wird aber angerechnet.

Wo sehe ich, ob mein Dach in Bremen geeignet ist?

Im Solarkataster Bremen, für Bremerhaven im Solardach-Kataster Bremerhaven. Persönliche Beratung bietet die Kampagne #machWatt.

Rechenbeispiel Bremen

Anlage: 10 kWp, Süddach, 35° Neigung

Ertrag laut PVGIS: 10 × 996 kWh = rund 9.960 kWh Strom im Jahr

Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger, ein Fachbetrieb rechnet Ihr Dach genau.

Im Land Bremen ist Solar bei Neubau und Dachsanierung Pflicht, für Wohnhaus wie Gewerbe, beim Neubau auf der Hälfte des Dachs. Planen Sie die Anlage gleich mit ein und fragen Sie ein Angebot für Ihr Dach an.

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