Im Land Bremen ist eine Wärmepumpe verfahrensfrei. Bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grundstücksgrenze ist sie abstandsflächenfrei zulässig (§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 BremLBO). Den Zuschuss zahlt die KfW mit bis zu 70 %. Die Wärmeplanung liegt bei den beiden Städten: Der Senat hat den Wärmeplan der Stadt Bremen am 07.04.2026 beschlossen.
Braucht eine Wärmepumpe in Bremen eine Baugenehmigung?
Wärmepumpen sind im Land Bremen als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 BremLBO). Frei stehende Anlagen zur Wärmeversorgung des Gebäudes bis 3 m Höhe und 9 m Länge sind zusätzlich nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b verfahrensfrei. Ein Bauantrag entfällt, Abstandsflächen und Lärmschutz gelten weiter.
Die Richtwerte für Geräusche am Nachbarhaus stehen in der TA Lärm, mehr dazu im Ratgeber „Wie laut ist eine Wärmepumpe?“.
Wie nah darf die Wärmepumpe in Bremen an die Grundstücksgrenze?
Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung sind ohne eigene Abstandsfläche zulässig bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze (§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 BremLBO). Das gilt auch für Geothermieanlagen und andere Anlagen zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien.
Zusammen mit Garagen und anderen Grenzbauten dürfen es höchstens 18 m je Grundstück sein. Die geprüfte Fassung der Landesbauordnung gilt bis 31.12.2026.
Welche Förderung gibt es in Bremen für die Wärmepumpe?
Die größte Förderung kommt bundesweit von der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus bis 31.01.2027 und bis zu 40 % Einkommens-Bonus, zusammen höchstens 70 % (bei Einkommen bis 30.000 € 80 %) auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten.
Das Landesprogramm „Heizungstausch“, das die Bundesförderung bis zu einer Gesamtförderung von 60 % ergänzte, nahm Anträge bis 31.08.2025 an. Ihren Zuschuss für die Wärmepumpe beantragen Sie damit bei der KfW.
Was bedeutet die Wärmeplanung in Bremen und Bremerhaven für mich?
Das Land Bremen besteht aus zwei Städten. Per Landesverordnung (BremWPGV) plant jede Stadtgemeinde selbst: Bremen und Bremerhaven. Für Städte über 100.000 Einwohner gilt die Bundesfrist 30.06.2026 (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 WPG).
Für die Stadt Bremen hat der Senat den Wärmeplan am 07.04.2026 beschlossen und an die Stadtbürgerschaft weitergeleitet. Die Fortschreibung ist bis Ende 2028 vorgesehen. In Bremerhaven lag der Entwurf vom 14.08. bis 11.09.2025 öffentlich aus.
Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz geplant ist. Außerhalb dieser Gebiete heizen Häuser in der Regel einzeln, und dort ist die Wärmepumpe meist die naheliegende Lösung.
Wo bekomme ich in Bremen eine unabhängige Beratung?
Im Klima Bau Zentrum Bremen (Am Brill 15–17) gibt es laut Umweltressort eine kostenlose Beratung zu Energie und Haus. Ein Angebot können Sie auch direkt hier mit unserem Angebots-Check einordnen.
Häufige Fragen
Wie nah darf eine Wärmepumpe in Bremen an die Grenze?
Bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grenze ohne eigene Abstandsfläche (§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 BremLBO). Den Lärmschutz zum Nachbarn prüft Ihr Fachbetrieb trotzdem.
Gibt es in Bremen noch den Landeszuschuss für den Heizungstausch?
Das Programm „Heizungstausch“ nahm Anträge bis 31.08.2025 an. Stand 20.10.2026 beantragen Sie den Zuschuss bei der KfW: bis zu 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %.
Gilt in Bremerhaven derselbe Wärmeplan wie in Bremen?
Jede der beiden Städte stellt ihren eigenen Wärmeplan auf (BremWPGV). Den Plan der Stadt Bremen hat der Senat am 07.04.2026 beschlossen.
Im Land Bremen ist die Wärmepumpe baurechtlich einfach: verfahrensfrei und bis 2 m Höhe nah an der Grenze möglich. Den Zuschuss zahlt die KfW. Rechnen Sie Ihren Betrag in drei Fragen aus.
Förderung berechnen →- Bremische Landesbauordnung (BremLBO) vom 29.05.2024, Gesamtausgabe gültig 01.07.2024–31.12.2026 (Transparenzportal Bremen)
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- BMWE: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (PDF)
- Serviceportal Bremen: Förderung für den Heizungstausch (Seite aktualisiert 30.04.2026)
- Senat Bremen: Vorlage Wärmeplan, Senatssitzung 07.04.2026 (PDF)
- § 4 WPG – Pflicht zur Wärmeplanung (gesetze-im-internet.de)
- Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: FAQ Bremisches Solargesetz (Stand Dezember 2025, PDF)
- TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), Nr. 6.1 und 6.4