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Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern 2026: Ertrag, Balkon-PV, Recht

Kurz gesagt

In Mecklenburg-Vorpommern entscheiden Sie selbst über Solar auf dem Dach, die Landesbauordnung 2026 erleichtert den Bau. Mieter erhalten vom Land bis 500 € Zuschuss für ein Balkonkraftwerk. Eine Anlage mit 1 kWp erzeugt in Schwerin laut PVGIS rund 992 kWh Strom im Jahr.

992 kWhErtrag je kWp und Jahr in Schwerin (Süd, 35°)
500 €Landeszuschuss für Balkon-PV, offen für Mieter
0 %Umsatzsteuer auf Solaranlagen bis 30 kWp
7,70 ctje eingespeister kWh bis 10 kWp (Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026)

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Solarpflicht?

Die Novelle der Landesbauordnung 2026 erleichtert Solaranlagen und verpflichtet Eigentümer nicht zum Bau. Ob und wie groß Sie bauen, entscheiden Sie selbst.

Was hat die Landesbauordnung 2026 für Solaranlagen geändert?

Solaranlagen dürfen jetzt auch auf Grenzgaragen und Nebengebäuden mit einer mittleren Gesamthöhe bis 3 m stehen, ohne eigene Abstandsfläche. Freistehende Solaranlagen bis 3 m Höhe und 9 m Länge je Grenze sind ebenfalls ohne Abstandsfläche zulässig (§ 6 Abs. 8 Nr. 2 LBauO M-V). Die Novelle gilt seit dem Tag nach der Verkündung am 11.06.2026.

Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a LBauO M-V).

Wie viel Strom liefert eine Solaranlage in Mecklenburg-Vorpommern?

Für Schwerin berechnet das EU-Werkzeug PVGIS bei Süddach und 35° Neigung rund 992 kWh je kWp und Jahr (Messreihe 2005–2023). Zum Vergleich: In Kiel sind es 988 kWh, in München 1.139 kWh.

In Rostock zeigt die Stadt eine Solarpotenzialanalyse im Online-Stadtplan und bietet seit 29.01.2026 einen Solar-Wirtschaftlichkeitsrechner an.

Welche Förderung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für Photovoltaik?

Bundesweit gilt: Auf Kauf und Montage einer Solaranlage bis 30 kWp auf einem Wohnhaus fallen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 7,70 ct je kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp). Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026; die Nachfolgeregelung wird beraten.

  • Balkon-PV: Das Land zahlt bis 500 € je steckerfertiger Anlage und Wohnung, abgewickelt über das Landesförderinstitut M-V. Für Mieter mit Erstwohnsitz im Land reichen die Mittel laut LFI noch für längere Zeit. Das Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft.
  • Rostock und Schwerin verweisen für Balkon-PV auf dieses Landesprogramm.

Häufige Fragen

Bekomme ich in Mecklenburg-Vorpommern Geld für ein Balkonkraftwerk?

Als Mieter mit Erstwohnsitz im Land ja: bis 500 € je Anlage über das Landesförderinstitut M-V. Für Eigentümer sind die Mittel ausgeschöpft.

Muss ich in Mecklenburg-Vorpommern beim Neubau eine Solaranlage bauen?

Die Landesbauordnung schreibt das Stand 20.10.2026 nicht vor. Sie entscheiden selbst, ob und wie groß Sie bauen.

Darf ich in Mecklenburg-Vorpommern Solar auf die Grenzgarage bauen?

Ja, seit der Novelle 2026 auch auf Grenzgaragen und Nebengebäuden mit einer mittleren Gesamthöhe bis 3 m (§ 6 Abs. 8 Nr. 2 LBauO M-V).

Rechenbeispiel Schwerin

Anlage: 10 kWp, Süddach, 35° Neigung

Ertrag laut PVGIS: 10 × 992 kWh = rund 9.920 kWh Strom im Jahr

Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger, ein Fachbetrieb rechnet Ihr Dach genau.

In Mecklenburg-Vorpommern bauen Sie Solar freiwillig und seit 2026 mit mehr Spielraum an der Grenze. Jede kWp bringt in Schwerin rund 992 kWh im Jahr. Fragen Sie ein Angebot für Ihr Dach an.

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