In Brandenburg entscheiden Sie frei über Ihre Solaranlage: Das Land hat die Solarpflicht des § 32a BbgBO mit Gesetz vom 29.06.2026 gestrichen. Sie betraf zuvor öffentlich und gewerblich genutzte Gebäude, Wohnhäuser waren davon ausgenommen. Eine Anlage mit 1 kWp erzeugt in Potsdam laut PVGIS rund 1.039 kWh Strom im Jahr.
Gibt es in Brandenburg eine Solarpflicht?
Stand 20.10.2026 hat Brandenburg keine landesrechtliche Solarpflicht mehr. Das Vierte Gesetz zur Änderung der Bauordnung vom 29.06.2026 hat § 32a BbgBO aufgehoben, im amtlichen Landesrecht steht er als „weggefallen“. Brandenburg ist damit das erste Land, das eine bestehende Solarpflicht wieder gestrichen hat.
Die Pflicht betraf überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzte Gebäude bei Neubau oder vollständiger Dacherneuerung sowie Stellplatzanlagen. Private Wohnhäuser waren davon nie erfasst.
Wie viel Strom liefert eine Solaranlage in Brandenburg?
Für Potsdam berechnet das EU-Werkzeug PVGIS bei Süddach und 35° Neigung rund 1.039 kWh je kWp und Jahr (Messreihe 2005–2023). Zum Vergleich: In Berlin sind es 1.058 kWh, in München 1.139 kWh.
Wie gut Ihr eigenes Dach geeignet ist, zeigt der Solaratlas Brandenburg im Energieportal Brandenburg der Energie- und Klimaagentur Brandenburg.
Brauche ich in Brandenburg für die Solaranlage eine Genehmigung?
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind in Brandenburg verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern (§ 61 Abs. 2 Nr. 3 BbgBO). An bestehenden Gebäuden bleiben Solaranlagen bis 0,50 m Stärke bei den Abstandsflächen außer Betracht (§ 6 Abs. 7 BbgBO).
Welche Förderung gibt es in Brandenburg für Photovoltaik?
Bundesweit gilt: Auf Kauf und Montage einer Solaranlage bis 30 kWp auf einem Wohnhaus fallen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 7,70 ct je kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp). Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026; die Nachfolgeregelung wird beraten.
Potsdam: Für das Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt (Richtlinie vom 26.03.2026) können laut Antragsseite derzeit keine Anträge gestellt werden. Einen Termin für die Wiedereröffnung nennt die Stadt nicht.
Häufige Fragen
Muss ich in Brandenburg auf meinem Neubau Solar bauen?
Nach Landesrecht nicht: § 32a BbgBO ist seit dem Änderungsgesetz vom 29.06.2026 weggefallen, und Wohnhäuser waren davon nie erfasst. Ob sich Solar für Ihr Dach lohnt, rechnet ein Fachbetrieb.
Brauche ich in Brandenburg eine Genehmigung für Solar auf dem Dach?
Solaranlagen auf Dach- und Außenwandflächen sind verfahrensfrei, außer auf Hochhäusern (§ 61 Abs. 2 Nr. 3 BbgBO).
Wie viel Strom bringt eine 10-kWp-Anlage in Potsdam?
Laut PVGIS rund 10.390 kWh im Jahr bei Süddach und 35° Neigung. Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger.
Anlage: 10 kWp, Süddach, 35° Neigung
Ertrag laut PVGIS: 10 × 1.039 kWh = rund 10.390 kWh Strom im Jahr
Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger, ein Fachbetrieb rechnet Ihr Dach genau.
In Brandenburg entscheiden Sie selbst, ob und wie groß Ihre Solaranlage wird, und das Baurecht für Dachanlagen ist einfach. Fragen Sie ein Angebot für Ihr Dach an.
Angebot anfragen →- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2026 (BRAVORS, abgerufen 20.10.2026)
- EU JRC: PVGIS 5.3, Datenbank SARAH-3 (2005–2023), 1 kWp, Süd, 35° Neigung, 14 % Systemverluste (abgerufen 20.10.2026)
- Energieportal Brandenburg: Solaratlas Brandenburg (abgerufen 20.10.2026)
- Stadt Potsdam: Klimaschutzförderprogramm – Antragsseite (abgerufen 20.10.2026)
- § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz für Solaranlagen (abgerufen 18.10.2026)
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (abgerufen 18.10.2026)