In Nordrhein-Westfalen gilt eine Solarpflicht für neue Wohngebäude mit Bauantrag ab 01.01.2025 und seit 01.01.2026 auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut (§ 42a BauO NRW). Eine Solaranlage mit 1 kWp erzeugt in Düsseldorf laut PVGIS rund 1.033 kWh Strom im Jahr. Das Land fördert private Anlagen und Speicher über das Darlehen NRW.BANK.Gebäudesanierung.
Für wen gilt die Solarpflicht in NRW?
Nach § 42a BauO NRW sind auf geeigneten Dachflächen Solaranlagen zu installieren und zu betreiben, und zwar:
- bei neuen Nichtwohngebäuden mit Bauantrag ab 01.01.2024
- bei neuen Wohngebäuden mit Bauantrag ab 01.01.2025
- bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut, wenn die Arbeiten ab 01.01.2026 beginnen
- bei Parkplätzen mit mehr als 35 notwendigen Stellplätzen an Nichtwohngebäuden (§ 48 Abs. 1a)
Welche Ausnahmen gibt es?
Ausgenommen sind unter anderem Gebäude bis 50 m² Nutzfläche. Die Pflicht entfällt, wenn eine Anlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist. Sie können die Pflicht auch mit Solarthermie erfüllen (§ 42a Abs. 4 bis 6 BauO NRW). Den Mindestumfang regelt die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO).
Wie viel Strom liefert eine Solaranlage in NRW?
Für Düsseldorf berechnet das EU-Werkzeug PVGIS bei Süddach und 35° Neigung rund 1.033 kWh je kWp und Jahr (Messreihe 2005–2023). Zum Vergleich: In München sind es 1.139 kWh, in Kiel 988 kWh.
Wie gut Ihr eigenes Dach geeignet ist, zeigt das Solarkataster NRW des Landesamts LANUK im Energieatlas NRW: Adresse eingeben, Dachfläche anklicken.
Brauche ich für die Solaranlage eine Genehmigung?
Solaranlagen auf Dach- und Außenwandflächen sind in NRW verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW). An bestehenden Gebäuden zählen sie bei den Abstandsflächen nicht mit, wenn sie mindestens 2,50 m von der Nachbargrenze entfernt bleiben (§ 6 Abs. 7). Bei Denkmälern klären Sie die Anlage vorab mit der Denkmalbehörde.
Welche Förderung gibt es in NRW für Photovoltaik?
Bundesweit gilt: Auf Kauf und Montage einer Solaranlage bis 30 kWp auf einem Wohnhaus fallen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 7,70 ct je kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp). Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026; die Nachfolgeregelung wird beraten.
- Land: NRW.BANK.Gebäudesanierung, Darlehen von 2.500 bis 150.000 € für Photovoltaik und Batteriespeicher an selbst genutztem Wohneigentum, Antrag über die Hausbank vor Beginn.
- Köln: Das Budget für Neuanträge 2026 ist laut Stadt ausgeschöpft.
- Düsseldorf: Programm seit 21.01.2026 ausgesetzt.
- Dortmund: Förderung zum 05.06.2026 gestoppt.
- Essen: Solarförderung seit 03.07.2025 beendet.
Häufige Fragen
Muss ich in NRW bei einer Dachsanierung eine Solaranlage bauen?
Ja, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird und die Arbeiten ab 01.01.2026 beginnen (§ 42a BauO NRW). Ausnahmen gelten bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unvertretbarkeit.
Gibt es in NRW einen Zuschuss für Solaranlagen?
Stand 20.10.2026 fördert das Land mit dem Darlehen NRW.BANK.Gebäudesanierung. Die Programme in Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen nehmen derzeit keine neuen Anträge an. Bundesweit sparen Sie die Umsatzsteuer: 0 % bis 30 kWp.
Wo sehe ich, ob mein Dach in NRW geeignet ist?
Im Solarkataster NRW im Energieatlas NRW des Landesamts LANUK. Es zeigt für jedes Dach die geeignete Fläche.
Anlage: 10 kWp, Süddach, 35° Neigung
Ertrag laut PVGIS: 10 × 1.033 kWh = rund 10.330 kWh Strom im Jahr
Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger, ein Fachbetrieb rechnet Ihr Dach genau.
In NRW lohnt der Blick aufs Dach doppelt: Bei Neubau und neuer Dachhaut ist Solar Pflicht, und jede kWp bringt rund 1.000 kWh im Jahr. Fragen Sie ein Angebot für Ihr Dach an.
Angebot anfragen →- BauO NRW 2018, Fassung ab 01.09.2026 (recht.nrw.de)
- EU JRC: PVGIS 5.3, Datenbank SARAH-3 (2005–2023), 1 kWp, Süd, 35° Neigung, 14 % Systemverluste (abgerufen 20.10.2026)
- LANUK: Solarkataster NRW im Energieatlas NRW
- NRW.BANK.Gebäudesanierung (Konditionen vom 20.10.2026)
- Stadt Köln: Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen (abgerufen 20.10.2026)
- Stadt Düsseldorf: FAQ Kommunale Wärmeplanung und Förderprogramm (abgerufen 20.10.2026)
- Stadt Dortmund: Förderung von Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern (abgerufen 20.10.2026)
- Stadt Essen: Klimaportal Förderungen (abgerufen 20.10.2026)
- § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz für Solaranlagen (abgerufen 18.10.2026)
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (abgerufen 18.10.2026)