In Rheinland-Pfalz bereiten private Bauherren das Dach vor: Bei Neubau und grundlegender Dachsanierung ab 50 m² Dachfläche muss es statisch für eine spätere Solaranlage ausgelegt sein („PV-ready“). Die Pflicht zur Installation gilt für gewerbliche und öffentliche Neubauten und große Parkplätze (LSolarG). In Mainz erzeugt 1 kWp laut PVGIS rund 1.108 kWh Strom im Jahr.
Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Solarpflicht für Wohnhäuser?
Das Landessolargesetz (LSolarG) unterscheidet zwei Pflichten. Eine Photovoltaikanlage auf mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche ist Pflicht bei gewerblich genutzten und öffentlichen Neubauten mit mehr als 100 m² Nutzfläche, bei grundlegender Dachsanierung öffentlicher Gebäude und über neuen offenen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen.
Für alle Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen mit mindestens 50 m² Dachfläche gilt: Die Tragkonstruktion muss eine spätere Solaranlage aufnehmen können („PV-ready“). Eine Anlage bauen müssen private Bauherren dabei nicht. Verstöße gegen das Gesetz kosten bis zu 50.000 € Bußgeld (§ 9 LSolarG).
Wie viel Strom liefert eine Solaranlage in Rheinland-Pfalz?
Für Mainz berechnet das EU-Werkzeug PVGIS bei Süddach und 35° Neigung rund 1.108 kWh je kWp und Jahr (Messreihe 2005–2023). Zum Vergleich: In Düsseldorf sind es 1.033 kWh, in Stuttgart 1.130 kWh.
Wie gut Ihr eigenes Dach geeignet ist, zeigt das Solarkataster im Energieatlas Rheinland-Pfalz der Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Brauche ich für die Solaranlage eine Genehmigung?
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei, außer bei Hochhäusern (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO).
Ausgenommen sind Kulturdenkmäler und die Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern: Dort ist ein Genehmigungsverfahren nötig. Prüfen Sie das vor der Planung.
Welche Förderung gibt es in Rheinland-Pfalz für Photovoltaik?
Bundesweit gilt: Auf Kauf und Montage einer Solaranlage bis 30 kWp auf einem Wohnhaus fallen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 7,70 ct je kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp). Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026; die Nachfolgeregelung wird beraten.
- Land: ISB-Darlehen 505 für die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums. Photovoltaik ist förderfähig, wenn Sie den Strom vollständig selbst verbrauchen oder auf die Einspeisevergütung verzichten; Solarthermie ebenfalls. Einkommensgrenzen gelten, Beginn erst nach der Förderbestätigung.
- Mainz: 200 € Zuschuss für ein Balkonkraftwerk für Haushalte mit geringem Einkommen, Antrag vor dem Kauf (Richtlinie vom 17.06.2026).
- Ludwigshafen: Balkonkraftwerk-Förderung seit Mitte März 2026 ausgeschöpft.
- Trier: Balkonkraftwerk-Förderung am 31.03.2026 beendet.
- Koblenz: 500-Dächer-Programm im September 2024 beendet.
Häufige Fragen
Muss ich in Rheinland-Pfalz auf meinem neuen Haus Solar bauen?
Als privater Bauherr bereiten Sie das Dach ab 50 m² Fläche statisch für eine spätere Solaranlage vor („PV-ready“, LSolarG). Die Anlage selbst ist für gewerbliche und öffentliche Neubauten Pflicht.
Darf ich in Rheinland-Pfalz Solar auf ein Kulturdenkmal bauen?
Dafür durchlaufen Sie ein Genehmigungsverfahren. Auf und an Kulturdenkmälern und in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern braucht die Anlage ein Genehmigungsverfahren (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO).
Wo sehe ich, ob mein Dach in Rheinland-Pfalz geeignet ist?
Im Solarkataster im Energieatlas Rheinland-Pfalz der Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Anlage: 10 kWp, Süddach, 35° Neigung
Ertrag laut PVGIS: 10 × 1.108 kWh = rund 11.080 kWh Strom im Jahr
Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger, ein Fachbetrieb rechnet Ihr Dach genau.
In Rheinland-Pfalz ist jedes neue Dach ab 50 m² für Solar vorbereitet, und in Mainz bringt jede kWp rund 1.108 kWh im Jahr. Fragen Sie ein Angebot für Ihr Dach an.
Angebot anfragen →- Landessolargesetz Rheinland-Pfalz (LSolarG), § 2 gültig ab 30.11.2023 (landesrecht.rlp.de, abgerufen 20.10.2026)
- EU JRC: PVGIS 5.3, Datenbank SARAH-3 (2005–2023), 1 kWp, Süd, 35° Neigung, 14 % Systemverluste (abgerufen 20.10.2026)
- Energieagentur Rheinland-Pfalz: Solarkataster im Energieatlas Rheinland-Pfalz (abgerufen 20.10.2026)
- § 62 LBauO Rheinland-Pfalz – Genehmigungsfreie Vorhaben (gültig ab 01.11.2025)
- ISB: Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505, abgerufen 20.10.2026)
- Stadt Mainz: Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken (Fassung vom 17.06.2026, PDF)
- Stadt Ludwigshafen: Förderprogramm Balkonkraftwerke (abgerufen 20.10.2026)
- Stadt Trier: Balkonkraftwerke (abgerufen 20.10.2026)
- Stadt Koblenz: 500-Dächer-Programm (abgerufen 20.10.2026)
- § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz für Solaranlagen (abgerufen 18.10.2026)
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (abgerufen 18.10.2026)