Im Saarland darf eine Wärmepumpe bis 2 m Höhe in der Abstandsfläche nahe der Grenze stehen, solange sie je Grundstücksgrenze höchstens 3 m lang ist (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 LBO). Den Zuschuss zahlt die KfW mit bis zu 70 %. Saarbrücken hat seinen Wärmeplan am 23.06.2026 beschlossen und nennt für locker bebaute Gebiete Wärmepumpe und Photovoltaik als geeignete Lösung.
Braucht eine Wärmepumpe im Saarland eine Baugenehmigung?
Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind im Saarland verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 LBO). Die Wärmepumpe steht dort nicht ausdrücklich im Text. Wir ordnen sie als technische Gebäudeausrüstung ein. Wer sichergehen will, lässt sich das von der Unteren Bauaufsicht bestätigen.
Bebauungsplan und Lärmschutz gelten weiter. Die Richtwerte für Geräusche am Nachbarhaus stehen in der TA Lärm, mehr dazu im Ratgeber „Wie laut ist eine Wärmepumpe?“.
Wie nah darf die Wärmepumpe im Saarland an die Grundstücksgrenze?
Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung sind in den Abstandsflächen zulässig und brauchen keine eigene Abstandsfläche. Bedingung: höchstens 2 m hoch und je Grundstücksgrenze insgesamt höchstens 3 m lang (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 LBO).
Die 3 m gelten für alle Wärmepumpen an derselben Grenze zusammen. Ist das Gerät länger oder stehen mehrere Außengeräte an einer Grenze, plant Ihr Fachbetrieb den Standort außerhalb der Abstandsfläche.
Welche Förderung gibt es im Saarland für die Wärmepumpe?
Die größte Förderung kommt bundesweit von der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus bis 31.01.2027 und bis zu 40 % Einkommens-Bonus, zusammen höchstens 70 % (bei Einkommen bis 30.000 € 80 %) auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten.
Die Förderübersicht des saarländischen Wirtschaftsministeriums nennt Stand 20.10.2026 zwei Landesprogramme: eines für Kommunen und eines für Unternehmen. Für Ihr Eigenheim ist damit die KfW-Förderung der Weg zum Zuschuss.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung im Saarland für mich?
Seit 29.11.2024 gilt das Wärmeplanungsumsetzungsgesetz: Jede saarländische Gemeinde ist für ihren Wärmeplan verantwortlich (§ 3 Abs. 1 WPUG). Saarbrücken als einzige Stadt über 100.000 Einwohnern hatte bis 30.06.2026 Zeit, alle übrigen Gemeinden haben bis 30.06.2028 Zeit (§ 4 Abs. 2 WPG).
Der Saarbrücker Stadtrat hat den Wärmeplan am 23.06.2026 beschlossen. Fernwärme soll vor allem in der Innenstadt und in dicht bebauten Quartieren wachsen. Für locker bebaute Gebiete nennt der Plan Wärmepumpe und Photovoltaik als geeignete Lösung.
Wo bekomme ich im Saarland eine unabhängige Beratung?
Die Verbraucherzentrale des Saarlandes berät in ihren Beratungsstellen, per Rückruf und per Video kostenfrei. Ein Termin bei Ihnen zu Hause kostet 40 € Eigenanteil. Zusätzlich vergleicht sie kostenlos Angebote für Wärmepumpen. Ein Angebot können Sie auch direkt hier mit unserem Angebots-Check einordnen.
Häufige Fragen
Darf ich im Saarland eine Wärmepumpe direkt an die Grenze stellen?
Ja, wenn sie samt Einhausung höchstens 2 m hoch ist und alle Wärmepumpen an dieser Grenze zusammen höchstens 3 m lang sind (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 LBO). Den Lärmschutz zum Nachbarn prüft Ihr Fachbetrieb trotzdem.
Zahlt das Saarland einen Zuschuss für die Wärmepumpe im Einfamilienhaus?
Stand 20.10.2026 richten sich die Landesprogramme an Kommunen und Unternehmen. Den Zuschuss für Ihr Haus zahlt die KfW: bis zu 70 %, bei kleinem Einkommen bis zu 80 %.
Liegt mein Haus in Saarbrücken in einem Wärmepumpen-Gebiet?
Der Wärmeplan vom 23.06.2026 sieht Fernwärme vor allem in der Innenstadt und in dichten Quartieren vor. In locker bebauten Gebieten nennt er Wärmepumpe und Photovoltaik als geeignete Lösung.
Im Saarland steht die Wärmepumpe mit klaren Maßen an der Grenze: bis 2 m hoch, bis 3 m lang. Den Zuschuss zahlt die KfW. Rechnen Sie Ihren Betrag in drei Fragen aus.
Förderung berechnen →- § 61 LBO Saarland – Verfahrensfreie Vorhaben (gültig ab 26.04.2025)
- § 8 LBO Saarland – Abstandsflächen (gültig ab 26.04.2025, recht.saarland.de)
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- BMWE: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (PDF)
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland: Förderprogramme Energie (abgerufen 20.10.2026)
- § 3 Wärmeplanungsumsetzungsgesetz Saarland (WPUG, gültig ab 29.11.2024)
- Landeshauptstadt Saarbrücken: Pressemitteilung zur Kommunalen Wärmeplanung (03.07.2026)
- Verbraucherzentrale des Saarlandes: Energieberatung (abgerufen 20.10.2026)
- TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), Nr. 6.1 und 6.4