Im Saarland gilt seit 26.04.2025 eine Solarpflicht für gewerbliche Gebäude über 100 m² Dachfläche, bei Baubeginn nach dem 01.09.2025 (§ 12a LBO). Neue Wohnhäuser ab 50 m² Dachfläche brauchen ein Tragwerk, das eine spätere Solaranlage aufnehmen kann (§ 12c Abs. 1 LBO). In Saarbrücken erzeugt 1 kWp laut PVGIS rund 1.084 kWh Strom im Jahr.
Für wen gilt die Solarpflicht im Saarland?
Die Landesbauordnung unterscheidet zwischen Gewerbe und allen übrigen Gebäuden. Für Vorhaben mit Baubeginn nach dem 01.09.2025 gilt (§ 12a Abs. 1 bis 3, § 12c Abs. 1 LBO):
- Neubau und grundlegende Dachsanierung gewerblich genutzter Gebäude mit mehr als 100 m² Bruttodachfläche: Photovoltaik auf mindestens 60 % der Nettodachfläche, ersatzweise Solarthermie oder Anlagen über Stellplätzen.
- Neue gewerbliche Parkplätze ab 35 Stellplätzen: mindestens 60 % mit Photovoltaik überdacht.
- Alle übrigen Gebäude ab 50 m² Dachfläche, also auch Wohnhäuser: Bei Neubau oder wesentlicher Änderung des Dachs muss das Tragwerk eine spätere Solaranlage tragen können.
Was bedeutet PV-ready für mein neues Haus im Saarland?
Bauen Sie ein Wohnhaus mit mindestens 50 m² Dachfläche, plant der Statiker die Lastreserve für Module gleich mit ein (§ 12c Abs. 1 LBO). Damit ist der Weg frei, die Solaranlage sofort oder später aufs Dach zu bringen.
Wie viel Strom liefert eine Solaranlage im Saarland?
Für Saarbrücken berechnet das EU-Werkzeug PVGIS bei Süddach und 35° Neigung rund 1.084 kWh je kWp und Jahr (Messreihe 2005–2023). Zum Vergleich: In Mainz sind es 1.108 kWh, in Düsseldorf 1.033 kWh.
Für Dächer im Regionalverband Saarbrücken zeigt das Solarkataster des Regionalverbands, welche Fläche sich eignet: Adresse eingeben, Dach anklicken.
Brauche ich im Saarland für die Solaranlage eine Genehmigung?
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind verfahrensfrei, ebenso gebäudeunabhängige Solaranlagen bis 3 m Höhe und 12 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO). Nachträglich angebrachte Solaranlagen an Dach, Außenwand und Balkon sind auch in den Abstandsflächen zulässig (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBO).
Welche Förderung gibt es im Saarland für Photovoltaik?
Bundesweit gilt: Auf Kauf und Montage einer Solaranlage bis 30 kWp auf einem Wohnhaus fallen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 7,70 ct je kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp). Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026; die Nachfolgeregelung wird beraten.
Das Landesprogramm PV-Speicher Saar richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen: 200 € je kWh nutzbarer Speicherkapazität für einen Batteriespeicher zusammen mit einer neuen Solaranlage ab 5 kWp auf gewerblich genutzten Gebäuden. Für Privathaushalte gelten die Bundesregeln oben.
Häufige Fragen
Muss ich im Saarland auf meinem neuen Einfamilienhaus Solar bauen?
Die Pflicht zur Installation gilt für gewerbliche Gebäude (§ 12a LBO). Für Ihr neues Wohnhaus ab 50 m² Dachfläche verlangt das Gesetz ein Tragwerk, das eine spätere Solaranlage tragen kann (§ 12c Abs. 1 LBO).
Gibt es im Saarland einen Zuschuss für Solaranlagen?
Stand 20.10.2026 fördert das Land Batteriespeicher von kleinen und mittleren Unternehmen über PV-Speicher Saar. Privat sparen Sie bundesweit die Umsatzsteuer: 0 % bis 30 kWp.
Wie viel Strom bringt eine 10-kWp-Anlage in Saarbrücken?
Laut PVGIS rund 10.840 kWh im Jahr bei Süddach und 35° Neigung. Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger.
Anlage: 10 kWp, Süddach, 35° Neigung
Ertrag laut PVGIS: 10 × 1.084 kWh = rund 10.840 kWh Strom im Jahr
Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger, ein Fachbetrieb rechnet Ihr Dach genau.
Im Saarland ist jedes neue Wohnhaus ab 50 m² Dach für Solar vorbereitet, und Saarbrücken liegt beim Ertrag auf Platz 5 der 16 Landeshauptstädte. Fragen Sie ein Angebot für Ihr Dach an.
Angebot anfragen →- § 12a LBO Saarland – Solaranlagen (gültig ab 26.04.2025, abgerufen 20.10.2026)
- EU JRC: PVGIS 5.3, Datenbank SARAH-3 (2005–2023), 1 kWp, Süd, 35° Neigung, 14 % Systemverluste (abgerufen 20.10.2026)
- Regionalverband Saarbrücken: Solarkataster (veröffentlicht Juni 2024)
- § 61 LBO Saarland – Verfahrensfreie Vorhaben (gültig ab 26.04.2025)
- § 8 LBO Saarland – Abstandsflächen (gültig ab 26.04.2025, recht.saarland.de)
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland: Förderprogramme Energie (abgerufen 20.10.2026)
- § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz für Solaranlagen (abgerufen 18.10.2026)
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (abgerufen 18.10.2026)