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Photovoltaik in Bayern 2026: Solarpflicht, Ertrag und Förderung

Kurz gesagt

In Bayern gilt die Solarpflicht für Nichtwohngebäude. Für neue Wohngebäude und bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut gilt seit 01.01.2025 eine Soll-Vorschrift: Das Gesetz sagt hier „sollen“, bei Nichtwohngebäuden „müssen“ (Art. 44a BayBO). Bayern hat mit Baden-Württemberg den höchsten Solarertrag in Deutschland: In München erzeugt 1 kWp laut PVGIS rund 1.139 kWh Strom im Jahr.

1.139 kWhErtrag je kWp und Jahr in München (Süd, 35°)
SollSolar auf neuen Wohngebäuden: Soll-Vorschrift, Pflicht für Nichtwohngebäude
0 %Umsatzsteuer auf Solaranlagen bis 30 kWp
7,70 ctje eingespeister kWh bis 10 kWp (Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026)

Gibt es in Bayern eine Solarpflicht für Wohnhäuser?

Art. 44a BayBO unterscheidet zwei Fälle. Für Nichtwohngebäude ist Solar Pflicht: bei Neubauten seit 2023 und bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut seit 01.01.2025, mit Modulen auf mindestens einem Drittel der geeigneten Dachfläche.

Für Wohngebäude schreibt das Gesetz seit 01.01.2025 vor, dass Solaranlagen bei Neubau und neuer Dachhaut errichtet werden „sollen“, bei Nichtwohngebäuden heißt es „müssen“. Ausgenommen sind unter anderem Gebäude mit bis zu 50 m² Dachfläche, Garagen und Carports.

Wie viel Strom liefert eine Solaranlage in Bayern?

Für München berechnet PVGIS bei Süddach und 35° Neigung rund 1.139 kWh je kWp und Jahr (Messreihe 2005–2023), den höchsten Wert aller 16 Landeshauptstädte. In Düsseldorf sind es 1.033 kWh, in Kiel 988 kWh.

Das Potenzial auf den Dächern Ihrer Gemeinde zeigt der Energie-Atlas Bayern. Für das einzelne Dach bieten viele Städte und Landkreise ein eigenes Solarkataster an.

Brauche ich für die Solaranlage eine Genehmigung?

Solaranlagen in, auf und an Dach- und Außenwandflächen sind in Bayern verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO).

An Baudenkmälern und im Ensemble brauchen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Dient die Anlage überwiegend dem Energiebedarf des Denkmals, darf die Behörde sie nur versagen, wenn überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen und Auflagen nicht ausreichen (Art. 6 Abs. 4 Satz 3 BayDSchG).

Welche Förderung gibt es in Bayern für Photovoltaik?

Bundesweit gilt: Auf Kauf und Montage einer Solaranlage bis 30 kWp auf einem Wohnhaus fallen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 7,70 ct je kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp). Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026; die Nachfolgeregelung wird beraten.

Der Freistaat verweist für Privatleute auf diese Bundesregeln und auf kommunale Programme. Das Landesprogramm für Batteriespeicher endete am 24.04.2022.

  • München: Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke) mit 0,40 € je Watt peak bis 800 Wp je Wohnung, höchstens 50 % der Kosten (mit München-Pass 95 %).
  • Augsburg: Solarförderprogramm am 15.12.2025 beendet, eine Fortsetzung ist laut Stadt offen.

Häufige Fragen

Muss ich in Bayern auf meinem neuen Einfamilienhaus Solar bauen?

Für Wohngebäude gilt seit 01.01.2025 eine Soll-Vorschrift (Art. 44a BayBO): Bei Neubau und neuer Dachhaut „sollen“ Solaranlagen errichtet werden. Für Nichtwohngebäude „müssen“ sie es.

Darf ich in Bayern Solar auf ein Denkmal bauen?

Mit denkmalrechtlicher Erlaubnis. Dient die Anlage vor allem dem Energiebedarf des Denkmals, darf sie nur aus überwiegenden Gründen des Denkmalschutzes versagt werden (Art. 6 Abs. 4 BayDSchG).

Wie viel Strom bringt eine 10-kWp-Anlage in München?

Laut PVGIS rund 11.390 kWh im Jahr bei Süddach und 35° Neigung. Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger.

Rechenbeispiel München

Anlage: 10 kWp, Süddach, 35° Neigung

Ertrag laut PVGIS: 10 × 1.139 kWh = rund 11.390 kWh Strom im Jahr

Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger, ein Fachbetrieb rechnet Ihr Dach genau.

Bayern bietet den besten Solarertrag in Deutschland und ein einfaches Baurecht für Dachanlagen. Fragen Sie ein Angebot für Ihr Dach an.

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