In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht seit 2022 auch für Wohnhäuser: für neue Wohngebäude mit Bauantrag ab 01.05.2022 und bei grundlegender Dachsanierung mit Baubeginn ab 01.01.2023 (§ 23 KlimaG BW, PVPf-VO). Eine Anlage mit 1 kWp erzeugt in Stuttgart laut PVGIS rund 1.130 kWh Strom im Jahr. Die L-Bank finanziert Anlage und Speicher mit dem Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“.
Für wen gilt die Solarpflicht in Baden-Württemberg?
Nach § 23 KlimaG BW und der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) ist auf geeigneten Dachflächen eine Photovoltaikanlage zu installieren, und zwar:
- bei neuen Nichtwohngebäuden und neuen offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen, Bauantrag ab 01.01.2022
- bei neuen Wohngebäuden, Bauantrag ab 01.05.2022
- bei grundlegender Dachsanierung bestehender Gebäude, Baubeginn ab 01.01.2023. Maßgeblich ist der tatsächliche Beginn der Arbeiten am Dach.
Wie groß muss die Solaranlage in Baden-Württemberg sein?
Die Pflicht greift bei einer zusammenhängenden geeigneten Dachfläche ab 20 m². In der Regel sind 60 % dieser Eignungsfläche mit Modulen zu belegen. Bei Wohngebäuden genügen alternativ 0,06 kWp je m² überbauter Grundstücksfläche (§§ 4–6 PVPf-VO).
Ist die Anlage wirtschaftlich unzumutbar, können Sie eine Befreiung beantragen. Die Details erklärt das Umweltministerium in seinen FAQ zur Photovoltaikpflicht.
Wie viel Strom liefert eine Solaranlage in Baden-Württemberg?
Für Stuttgart berechnet das EU-Werkzeug PVGIS bei Süddach und 35° Neigung rund 1.130 kWh je kWp und Jahr (Messreihe 2005–2023). Das liegt fast gleichauf mit München (1.139 kWh) und deutlich über Hamburg (987 kWh).
Brauche ich für die Solaranlage eine Genehmigung?
Anlagen zur Solarnutzung sind in Baden-Württemberg verfahrensfrei, auch wenn sie die äußere Gestalt des Gebäudes ändern (§ 50 Abs. 1 LBO mit Anhang 1 Nr. 3 Buchst. c, Neufassung vom 16.03.2026).
Welche Förderung gibt es in Baden-Württemberg für Photovoltaik?
Bundesweit gilt: Auf Kauf und Montage einer Solaranlage bis 30 kWp auf einem Wohnhaus fallen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 7,70 ct je kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp). Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026; die Nachfolgeregelung wird beraten.
- L-Bank, Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik: Förderdarlehen ab 5.000 € für Anlage und Batteriespeicher samt Planung und Installation. Voraussetzungen: Wohnsitz in Baden-Württemberg, mindestens eine Wohnung im Haus selbst genutzt, höchstens 30 kWp und 3 Wohneinheiten, Einbau durch einen Fachbetrieb. Antrag über die Hausbank.
- L-Bank, Kombi-Darlehen Wohnen: Ergänzungsdarlehen von 5.000 bis in der Regel 200.000 € je Wohneinheit zu einer Basisförderung wie „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“.
- Stuttgart, Solaroffensive: Die Mittel 2026 sind ausgeschöpft. Anträge sind weiter möglich, ausgezahlt wird ab 2027 (Stand 06.08.2026).
- Karlsruhe: Der KlimaBonus ist für 2026 ausgeschöpft, ein Neustart ist für 2027 geplant (Meldung 06.05.2026).
- Freiburg: „Klimafreundlich Wohnen“ ist für 2026 ausgeschöpft (14.07.2026).
Häufige Fragen
Muss ich in Baden-Württemberg bei einer Dachsanierung Solar bauen?
Ja, bei einer grundlegenden Dachsanierung mit Baubeginn ab 01.01.2023 (§ 23 KlimaG BW). Ist die Anlage wirtschaftlich unzumutbar, können Sie eine Befreiung beantragen.
Wie viel Dachfläche muss in Baden-Württemberg belegt werden?
In der Regel 60 % der geeigneten Dachfläche, sofern sie zusammenhängend mindestens 20 m² groß ist. Bei Wohngebäuden reichen alternativ 0,06 kWp je m² überbauter Grundstücksfläche (PVPf-VO).
Welche Förderung gibt es in Baden-Württemberg für Solaranlagen?
Stand 20.10.2026 fördert das Land über das L-Bank-Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ für Anlagen bis 30 kWp samt Speicher. Bundesweit zahlen Sie 0 % Umsatzsteuer bis 30 kWp.
Anlage: 10 kWp, Süddach, 35° Neigung
Ertrag laut PVGIS: 10 × 1.130 kWh = rund 11.300 kWh Strom im Jahr
Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger, ein Fachbetrieb rechnet Ihr Dach genau.
In Baden-Württemberg gehört Solar bei Neubau und Dachsanierung längst dazu, und jede kWp bringt in Stuttgart rund 1.130 kWh im Jahr. Fragen Sie ein Angebot für Ihr Dach an.
Angebot anfragen →- Umweltministerium Baden-Württemberg: FAQ Photovoltaikpflicht (Stand 17.04.2026)
- EU JRC: PVGIS 5.3, Datenbank SARAH-3 (2005–2023), 1 kWp, Süd, 35° Neigung, 14 % Systemverluste (abgerufen 20.10.2026)
- LBO Baden-Württemberg, Neufassung vom 16.03.2026 (GBl. 2026 Nr. 44 vom 15.04.2026, PDF)
- L-Bank: Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Konditionen gültig ab 09.10.2026, abgerufen 20.10.2026)
- L-Bank: Kombi-Darlehen Wohnen (Konditionen gültig ab 09.10.2026, abgerufen 20.10.2026)
- Stadt Stuttgart: Solaroffensive (Stand 06.08.2026)
- Stadt Karlsruhe: Fördertopf KlimaBonus Karlsruhe für 2026 ausgeschöpft (Meldung 06.05.2026)
- Stadt Freiburg: Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen (Pressemitteilung 14.07.2026)
- § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz für Solaranlagen (abgerufen 18.10.2026)
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (abgerufen 18.10.2026)