In Berlin gilt seit 01.01.2023 eine Solarpflicht für Neubauten und bei wesentlichem Umbau des Dachs, für Wohnhäuser wie für Gewerbe (Solargesetz Berlin). Das Land zahlt über SolarPLUS bis zu 4.750 € Zuschuss für eine neue Solaranlage mit Speicher am Eigenheim. Eine Anlage mit 1 kWp erzeugt in Berlin laut PVGIS rund 1.058 kWh Strom im Jahr.
Für wen gilt die Solarpflicht in Berlin?
Das Solargesetz Berlin gilt für nicht-öffentliche Gebäude mit mehr als 50 m² Nutzungsfläche, also auch für Ihr Wohnhaus. Eigentümer müssen eine Solaranlage installieren und betreiben (§ 3 Abs. 1 SolarG Bln):
- beim Neubau mit Baubeginn nach dem 31.12.2022: mindestens 30 % der Bruttodachfläche
- beim wesentlichen Umbau des Dachs nach dem 31.12.2022: mindestens 30 % der Nettodachfläche
- im Bestand alternativ als Mindestleistung: 2 kW bei bis zu 2 Wohnungen, 3 kW bei 3 bis 5 und 6 kW bei 6 bis 10 Wohnungen (§ 4 SolarG Bln)
Welche Ausnahmen gibt es von der Berliner Solarpflicht?
Die Pflicht entfällt unter anderem, wenn sie anderem öffentlichem Recht widerspricht, etwa dem Denkmalschutz, wenn eine Anlage technisch unmöglich ist oder das Dach rein nach Norden ausgerichtet ist (§ 5 SolarG Bln). Eine Solarthermie-Anlage erfüllt die Pflicht ebenfalls.
Wie viel Strom liefert eine Solaranlage in Berlin?
Für Berlin berechnet das EU-Werkzeug PVGIS bei Süddach und 35° Neigung rund 1.058 kWh je kWp und Jahr (Messreihe 2005–2023). Zum Vergleich: In Hamburg sind es 987 kWh, in München 1.139 kWh.
Wie gut Ihr eigenes Dach geeignet ist, zeigt der Solarrechner Berlin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe: Adresse eingeben, Gebäude anklicken.
Brauche ich in Berlin für die Solaranlage eine Genehmigung?
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind in Berlin verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO Bln). Steht Ihr Haus in der Denkmalliste oder in der Umgebung eines Denkmals, klären Sie die Anlage vorab mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. Deren Genehmigung ist auch Voraussetzung für die Denkmal-Förderung von SolarPLUS.
Welche Förderung gibt es in Berlin für Photovoltaik?
Bundesweit gilt: Auf Kauf und Montage einer Solaranlage bis 30 kWp auf einem Wohnhaus fallen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 7,70 ct je kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp). Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026; die Nachfolgeregelung wird beraten.
Das Land Berlin fördert über SolarPLUS, abgewickelt vom IBB Business Team. Die Richtlinie gilt vom 08.01. bis 31.12.2026, den Antrag stellen Sie vor der Beauftragung. Ein Restbudget nennt die Programmseite nicht.
- Modul S (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus): neue Solaranlage zusammen mit Speicher, 250 € je kWp-Stufe, von 500 € (2 bis 2,99 kWp) bis 4.750 € (ab 19 kWp). Einen Speicher können Sie nachrüsten, wenn Sie den Antrag binnen 3 Monaten nach Inbetriebnahme der Solaranlage stellen.
- Modul S, Zählerschrank: 750 € bei Kosten ab 1.160 € brutto.
- Modul S, Denkmal: 600 bis 5.700 € für die Mehrkosten einer denkmalgerechten Anlage, wenn die denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt.
- Modul L: für Mehrfamilienhäuser, Eigentümergemeinschaften und Gewerbe, etwa für Planung, Messkonzept, Speicher und Solargründach.
- Modul E (Balkonkraftwerke) lief bis 31.12.2025 und nimmt laut Programmseite keine Neuanträge mehr an.
Häufige Fragen
Muss ich in Berlin bei einer Dachsanierung eine Solaranlage bauen?
Ja, bei einem wesentlichen Umbau des Dachs nach dem 31.12.2022 (Solargesetz Berlin). Im Bestand genügt bei einem Haus mit bis zu 2 Wohnungen alternativ eine Anlage mit 2 kW.
Wie viel Zuschuss zahlt Berlin für Solaranlage und Speicher?
Über SolarPLUS Modul S 250 € je kWp-Stufe, von 500 € bis 4.750 €. Dazu kommen 750 € für einen neuen Zählerschrank. Antrag vor der Beauftragung.
Wo sehe ich, ob mein Dach in Berlin geeignet ist?
Im Solarrechner Berlin unter solarrechner.berlin.de. Er zeigt das Solarpotenzial für jedes Gebäude der Stadt.
Anlage: 10 kWp, Süddach, 35° Neigung
Ertrag laut PVGIS: 10 × 1.058 kWh = rund 10.580 kWh Strom im Jahr
Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger, ein Fachbetrieb rechnet Ihr Dach genau.
In Berlin gehören Solarpflicht und Landeszuschuss zusammen: Wer baut oder das Dach erneuert, plant die Anlage ein, und mit Speicher zahlt SolarPLUS dazu. Fragen Sie ein Angebot für Ihr Dach an.
Angebot anfragen →- Solargesetz Berlin (SolarG Bln) vom 05.07.2021, Fassung ab 16.07.2021 (abgerufen 20.10.2026)
- EU JRC: PVGIS 5.3, Datenbank SARAH-3 (2005–2023), 1 kWp, Süd, 35° Neigung, 14 % Systemverluste (abgerufen 20.10.2026)
- Solarrechner Berlin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- § 61 BauO Bln – Verfahrensfreie Bauvorhaben (Fassung gültig ab 23.07.2026)
- Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, in Kraft 08.01.2026 (PDF)
- IBB Business Team: SolarPLUS (abgerufen 20.10.2026)
- § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz für Solaranlagen (abgerufen 18.10.2026)
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (abgerufen 18.10.2026)