In Sachsen-Anhalt entscheiden Sie selbst über Solar auf dem Dach. Die Bauordnungs-Novelle 2026 erleichtert den Bau: Bei Gebäudeklasse 1 und 2 dürfen Dach-Solaranlagen bis an die Brandwand reichen (§ 31 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA). Eine Anlage mit 1 kWp erzeugt in Magdeburg laut PVGIS rund 1.067 kWh Strom im Jahr.
Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Solarpflicht?
Die Novelle der Landesbauordnung, die der Landtag am 16.12.2025 beschlossen hat, bringt laut Bauministerium Erleichterungen für Solaranlagen und keine Solarpflicht. Ein Landesgesetz mit Pflicht zur Photovoltaik haben wir in den Primärquellen Stand 20.10.2026 nicht gefunden. Ob und wie groß Sie bauen, entscheiden Sie selbst.
Was hat die Bauordnungs-Novelle für Solaranlagen geändert?
Auf Dächern von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 dürfen Solaranlagen jetzt ohne Abstand zu Brandwänden errichtet werden. Die Brandwände selbst bleiben frei (§ 31 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA).
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO LSA). Ein Bauantrag entfällt.
Wie viel Strom liefert eine Solaranlage in Sachsen-Anhalt?
Für Magdeburg berechnet das EU-Werkzeug PVGIS bei Süddach und 35° Neigung rund 1.067 kWh je kWp und Jahr (Messreihe 2005–2023). Zum Vergleich: In Hannover sind es 1.011 kWh, in München 1.139 kWh.
Welche Förderung gibt es in Sachsen-Anhalt für Photovoltaik?
Bundesweit gilt: Auf Kauf und Montage einer Solaranlage bis 30 kWp auf einem Wohnhaus fallen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 7,70 ct je kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp). Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026; die Nachfolgeregelung wird beraten.
- Sachsen-Anhalt MODERN: Das Darlehen der Investitionsbank förderte Photovoltaik bis 30 kWp auf selbst genutzten Eigenheimen samt Stromspeicher. Seit 01.10.2026 nimmt die Investitionsbank bis auf Weiteres keine neuen Anträge an.
- Balkonkraftwerke: Die Landesenergieagentur LENA verweist auf die 0 % Umsatzsteuer für Solaranlagen bis 30 kWp, ein eigenes Landesprogramm nennt sie dafür nicht.
Häufige Fragen
Muss ich in Sachsen-Anhalt beim Neubau eine Solaranlage bauen?
Die Landesbauordnung schreibt das Stand 20.10.2026 nicht vor. Die Novelle 2026 erleichtert Solaranlagen, sie verpflichtet nicht dazu.
Darf meine Solaranlage in Sachsen-Anhalt bis an die Brandwand reichen?
Bei Gebäudeklasse 1 und 2 ja: Ein Abstand zur Brandwand ist seit der Novelle 2026 nicht mehr nötig, die Brandwand selbst bleibt frei (§ 31 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA).
Brauche ich in Sachsen-Anhalt eine Genehmigung für Solar auf dem Dach?
Solaranlagen auf Dach- und Außenwandflächen sind verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO LSA). Bei Denkmälern klären Sie die Anlage vorab mit der Denkmalbehörde.
Anlage: 10 kWp, Süddach, 35° Neigung
Ertrag laut PVGIS: 10 × 1.067 kWh = rund 10.670 kWh Strom im Jahr
Ost-, West- und flachere Dächer liefern weniger, ein Fachbetrieb rechnet Ihr Dach genau.
In Sachsen-Anhalt nutzen Sie Ihr Dach seit 2026 bis an die Brandwand. Jede kWp bringt in Magdeburg rund 1.067 kWh im Jahr. Fragen Sie ein Angebot für Ihr Dach an.
Angebot anfragen →- Ministerium für Infrastruktur und Digitales: Gesetzesnovelle erleichtert Bauen in Sachsen-Anhalt (Pressemitteilung 184/2025 vom 16.12.2025, PDF)
- § 60 BauO LSA – Verfahrensfreie Bauvorhaben (Gesetzesspiegel gesetze.co, abgerufen 20.10.2026)
- EU JRC: PVGIS 5.3, Datenbank SARAH-3 (2005–2023), 1 kWp, Süd, 35° Neigung, 14 % Systemverluste (abgerufen 20.10.2026)
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt MODERN (abgerufen 20.10.2026)
- LENA: Balkonkraftwerke (abgerufen 20.10.2026)
- § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz für Solaranlagen (abgerufen 18.10.2026)
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (abgerufen 18.10.2026)