In Baden-Württemberg ist eine Wärmepumpe verfahrensfrei: Bauantrag und Kenntnisgabe entfallen (§ 50 Abs. 1 LBO). Anlagen bis 2,5 m Höhe dürfen in der Abstandsfläche zum Nachbarn stehen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO). Den Zuschuss zahlt die KfW mit bis zu 70 %, die L-Bank ergänzt ihn mit dem Kombi-Darlehen Wohnen.
Braucht eine Wärmepumpe in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung?
Nein. Wärmepumpen sind in Baden-Württemberg verfahrensfrei: Sie brauchen weder eine Baugenehmigung noch ein Kenntnisgabeverfahren (§ 50 Abs. 1 LBO mit Anhang 1 Nr. 3 Buchst. b). So steht es auch in der Neufassung der Landesbauordnung vom 16.03.2026.
Das übrige öffentliche Recht gilt trotzdem, vor allem der Bebauungsplan und der Lärmschutz. Die Richtwerte für Geräusche am Nachbarhaus stehen in der TA Lärm, mehr dazu im Ratgeber „Wie laut ist eine Wärmepumpe?“.
Wie nah darf die Wärmepumpe an die Grundstücksgrenze?
Bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, dürfen in Baden-Württemberg in den Abstandsflächen stehen und brauchen keine eigene Abstandsfläche, wenn sie höchstens 2,5 m hoch sind oder ihre Wandfläche höchstens 25 m² beträgt (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO).
Ihr Fachbetrieb prüft, ob Ihr Gerät diese Maße einhält. Wie weit es vom Nachbarhaus weg stehen sollte, ergibt sich dann aus dem Lärmschutz.
Welche Förderung gibt es in Baden-Württemberg für die Wärmepumpe?
Die größte Förderung kommt bundesweit von der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus bis 31.01.2027 und bis zu 40 % Einkommens-Bonus, zusammen höchstens 70 % (bei Einkommen bis 30.000 € 80 %) auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten.
- L-Bank, Kombi-Darlehen Wohnen: Ergänzungsdarlehen von 5.000 bis in der Regel 200.000 € je Wohneinheit, wenn Ihre KfW-Heizungsförderung bereits bewilligt ist. Die frühere Klimaprämie (Tilgungszuschuss) gab es nur für Zusagen bis 30.12.2024.
- Freiburg: Das Programm „Klimafreundlich Wohnen“ hat seine Mittel für 2026 ausgeschöpft und nimmt laut Stadt (14.07.2026) keine neuen Anträge an.
- Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Stadtwerk nach dem aktuellen Stand örtlicher Programme.
Wo bekomme ich in Baden-Württemberg eine unabhängige Beratung?
Zukunft Altbau, das Programm der Landesenergieagentur KEA-BW, berät kostenlos am Telefon unter 08000 12 33 33 (Mo–Fr 9–13 Uhr) und per E-Mail. Der „Wegweiser Wärmepumpe“ dort hat einen Schnellcheck für Ihr Haus. Ein Angebot können Sie auch direkt hier mit unserem Angebots-Check einordnen.
Häufige Fragen
Muss ich eine Wärmepumpe in Baden-Württemberg beim Bauamt anmelden?
Nein. Sie ist verfahrensfrei, ein Bauantrag und eine Kenntnisgabe entfallen (§ 50 Abs. 1 LBO). Bebauungsplan und Lärmschutz gelten weiter.
Darf die Wärmepumpe in Baden-Württemberg an der Grenze stehen?
Anlagen bis 2,5 m Höhe oder bis 25 m² Wandfläche dürfen in der Abstandsfläche stehen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO). Den Abstand für den Schallschutz plant Ihr Fachbetrieb.
Gibt es in Baden-Württemberg Geld vom Land für die Wärmepumpe?
Stand 20.10.2026 verweist die L-Bank für den Zuschuss auf die KfW mit bis zu 70 %. Dazu bietet die L-Bank das Kombi-Darlehen Wohnen als Ergänzungsdarlehen an.
In Baden-Württemberg ist die Wärmepumpe baurechtlich einfach: verfahrensfrei und bis 2,5 m Höhe in der Abstandsfläche zulässig. Den Zuschuss zahlt die KfW, die L-Bank finanziert den Rest. Rechnen Sie Ihren Zuschuss in drei Fragen aus.
Förderung berechnen →- LBO Baden-Württemberg, Neufassung vom 16.03.2026 (GBl. 2026 Nr. 44 vom 15.04.2026, PDF)
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- BMWE: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (PDF)
- L-Bank: Kombi-Darlehen Wohnen (Konditionen gültig ab 09.10.2026, abgerufen 20.10.2026)
- Stadt Freiburg: Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen (Pressemitteilung 14.07.2026)
- Zukunft Altbau (KEA-BW): Beratungstelefon und Wegweiser Wärmepumpe (abgerufen 20.10.2026)
- TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), Nr. 6.1 und 6.4