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Wärmepumpen-Förderung 2026: So viel zahlt die KfW

Kurz gesagt

Die KfW zahlt im Programm 458 eine Grundförderung von 30 %, plus 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus (bis 31.01.2027) und bis zu 40 % Einkommens-Bonus. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro 80 %, jeweils auf maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.

30 %Grundförderung für die Wärmepumpe
+16 %Klimageschwindigkeits-Bonus bis 31.01.2027, danach halbjährlich 4 Punkte weniger
bis +40 %Einkommens-Bonus für Haushalte bis 30.000 € zu versteuerndes Einkommen
70 % / 80 %Höchstsatz; 80 % bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €)

Die drei Bausteine

Grundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026. Die KfW setzt sie als Zuschuss im Programm 458 um. Der frühere Effizienz-Bonus von 5 % ist mit dieser Richtlinie entfallen.

  • Grundförderung: 30 % für alle Antragsteller
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 % bis 31.01.2027 für selbst bewohnte Häuser beim Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist
  • Einkommens-Bonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen, nur für selbst bewohnte Wohneinheiten

Wie das Einkommen ermittelt wird

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, gemittelt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Sie finden es in Ihren Steuerbescheiden. Lebt im Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren, werden pauschal 10.000 Euro abgezogen.

Höchstgrenzen und Fristen

Gefördert werden höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der Betrag für die erste Wohneinheit gilt bis 31.01.2027 und sinkt danach alle sechs Monate um 750 Euro.

Auch die Sätze ändern sich: Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 01.08.2028. Ab dem ersten Quartal 2027 beträgt die Grundförderung für Wärmepumpen laut Richtlinie 15 %, dazu kommen 15 % Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Wer früher beantragt, sichert sich die aktuellen Werte.

Drei Rechenbeispiele (Einfamilienhaus, selbst bewohnt, Antrag bis 31.01.2027)

1) Ölheizung wird ersetzt, Einkommen 60.000 €, Kosten 36.000 €: 30 % + 16 % = 46 % von 28.000 € = 12.880 € Zuschuss, Eigenanteil 23.120 €.

2) Gasheizung 25 Jahre alt, Einkommen 38.000 €, ein Kind unter 18 (angesetzt 28.000 €), Kosten 32.000 €: 30 % + 16 % + 40 % = 86 %, gedeckelt auf 80 % von 28.000 € = 22.400 € Zuschuss, Eigenanteil 9.600 €.

3) Gasheizung 12 Jahre alt, Einkommen 45.000 €, Kosten 30.000 €: 30 % + 10 % = 40 % von 28.000 € = 11.200 € Zuschuss, Eigenanteil 18.800 €.

Alle Werte unverbindlich; maßgeblich ist die Zusage der KfW.

Mit unserem Förder-Rechner schätzen Sie Ihren Zuschuss in drei Schritten. Danach können Sie unverbindlich ein Angebot von einem Fachbetrieb anfordern.

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