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Wärmepumpe in Brandenburg 2026: Abstand, Förderung und Wärmeplan

Kurz gesagt

In Brandenburg ist eine Wärmepumpe verfahrensfrei und bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grundstücksgrenze abstandsflächenfrei zulässig (§ 6 Abs. 8 Nr. 4 BbgBO). Den Zuschuss zahlt die KfW mit bis zu 70 %. Potsdam hat seinen Wärmeplan am 03.06.2026 beschlossen, alle übrigen Gemeinden folgen bis 30.06.2028.

bis 70 %KfW-Zuschuss für die Wärmepumpe (80 % bei Einkommen bis 30.000 €)
2 mHöhe, bis zu der die Wärmepumpe ohne Abstandsfläche steht
03.06.2026Potsdam beschließt seinen Wärmeplan
30.06.2028Frist für den Wärmeplan aller übrigen Gemeinden

Braucht eine Wärmepumpe in Brandenburg eine Baugenehmigung?

Wärmepumpen sind in Brandenburg als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung verfahrensfrei (§ 61 Abs. 2 Nr. 2 BbgBO). Ein Bauantrag entfällt. Abstandsflächen und Lärmschutz gelten trotzdem (§ 61 Abs. 1).

Die Vorschriften zu den Bauverfahren (§§ 59–64 BbgBO) ändern sich zum 01.01.2027. Ihr Fachbetrieb prüft dann den neuen Stand. Die Richtwerte für Geräusche am Nachbarhaus stehen in der TA Lärm, mehr dazu im Ratgeber „Wie laut ist eine Wärmepumpe?“.

Wie nah darf die Wärmepumpe in Brandenburg an die Grundstücksgrenze?

Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung sind in den Abstandsflächen bzw. ohne eigene Abstandsfläche zulässig bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze (§ 6 Abs. 8 Nr. 4 BbgBO).

Welche Förderung gibt es in Brandenburg für die Wärmepumpe?

Die größte Förderung kommt bundesweit von der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus bis 31.01.2027 und bis zu 40 % Einkommens-Bonus, zusammen höchstens 70 % (bei Einkommen bis 30.000 € 80 %) auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten.

  • ILB Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung: Förderung der Investitionsbank des Landes Brandenburg für die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums, einschließlich energetischer Sanierung. Es ist ein Programm für die ganze Modernisierung, mit Einkommensgrenzen laut Richtlinie. Die Richtlinie gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2028.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung in Brandenburg für mich?

Brandenburg setzt das Wärmeplanungsgesetz mit der Wärmeplanungsverordnung BbgWPV vom 22.07.2024 um. Jede Gemeinde plant selbst, Gemeinden unter 10.000 Einwohnern im vereinfachten Verfahren. Die Mehrkosten erstattet das Land.

Potsdam ist die einzige Stadt über 100.000 Einwohner und musste bis 30.06.2026 planen. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Kommunalen Wärmeplan am 03.06.2026 beschlossen. Alle übrigen Gemeinden haben bis 30.06.2028 Zeit (§ 4 Abs. 2 WPG).

Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz geplant ist. Außerhalb dieser Gebiete heizen Häuser in der Regel einzeln, und dort ist die Wärmepumpe meist die naheliegende Lösung.

Wo bekomme ich in Brandenburg eine unabhängige Beratung?

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät auch in Brandenburg am Telefon, online, in Beratungsstellen oder zu Hause, unter anderem zur Wärmepumpe. Den Vergleich von Wärmepumpen-Angeboten bietet sie kostenlos an. Hotline 0800 809 802 400. Ein Angebot können Sie auch direkt hier mit unserem Angebots-Check einordnen.

Häufige Fragen

Wie nah darf eine Wärmepumpe in Brandenburg an die Grenze?

Bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grenze ohne eigene Abstandsfläche (§ 6 Abs. 8 Nr. 4 BbgBO). Den Lärmschutz zum Nachbarn prüft Ihr Fachbetrieb trotzdem.

Hat meine Gemeinde in Brandenburg schon einen Wärmeplan?

Potsdam hat seinen Wärmeplan am 03.06.2026 beschlossen. Alle übrigen Gemeinden haben bis 30.06.2028 Zeit, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach dem Stand.

Wer zahlt in Brandenburg den Zuschuss für die Wärmepumpe?

Die KfW mit bis zu 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Für die umfassende Modernisierung des selbst genutzten Hauses fördert außerdem die ILB, mit Einkommensgrenzen.

In Brandenburg ist die Wärmepumpe baurechtlich einfach: verfahrensfrei und bis 2 m Höhe nah an der Grenze möglich. Den Zuschuss zahlt die KfW. Rechnen Sie Ihren Betrag in drei Fragen aus.

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