Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-%-Regel und das Betriebsverbot für alte Heizkessel sind entfallen. Ihre Öl- oder Gasheizung darf weiterlaufen. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise steigende Anteile Bio-Brennstoff oder Wasserstoff nutzen.
Was sich 2026 geändert hat
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde als „Heizungsgesetz“ bekannt. Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat seinen Nachfolger beschlossen: das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Es wurde am 28.07.2026 verkündet. Die ersten Regelungen gelten seit dem 29.07.2026.
Für Hausbesitzer sind zwei Punkte zentral. Erstens ist die Pflicht entfallen, beim Heizungstausch mindestens 65 % erneuerbare Energie zu nutzen. Der frühere § 71 ist im Gesetzestext als „weggefallen“ markiert. Zweitens wurde auch § 72 gestrichen. Er enthielt das Betriebsverbot für alte Heizkessel. Laut Bundesportal entfällt außerdem die bisherige Beratungspflicht vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung.
Ihre bestehende Öl- oder Gasheizung
Die gute Nachricht zuerst: Ihre vorhandene Heizung darf weiterlaufen. Die frühere Regel, nach der viele Öl- und Gaskessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden mussten, stand in § 72. Diese Vorschrift ist entfallen. Eine allgemeine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen gibt es damit nicht mehr.
Trotzdem lohnt sich ein Blick nach vorn. Das Gesetz sieht in § 42a eine Quote für klimaneutrale Brennstoffe vor. Sie richtet sich an die Unternehmen, die Gas und Heizöl verkaufen. Laut Bundesportal soll dazu bis zum 01.12.2026 ein eigenes Gesetz folgen. Ziel ist eine vollständige Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe ab 2045. Wie sich das auf die Brennstoffpreise auswirkt, lässt sich heute noch nicht sicher sagen.
Neue Gas- oder Ölheizung: die Bio-Treppe
Sie dürfen wieder frei wählen, auch eine neue Gas- oder Ölheizung. Dafür gilt eine Bedingung, die sogenannte Bio-Treppe nach § 43 GModG. Sie betrifft Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden.
Ein wachsender Teil der Wärme muss dann aus Biomethan, Bio-Öl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen:
- ab 2029: mindestens 10 %
- ab 2030: mindestens 15 %
- ab 2035: mindestens 30 %
- ab 2040: mindestens 60 %
Ausnahmen und Sonderfälle
Das Gesetz nennt Wege, die Pflicht anders zu erfüllen. Dazu gehört eine Solarthermie-Anlage mit einer Mindestgröße. In Häusern mit bis zu zwei Wohnungen sind das 0,04 m² Kollektorfläche je Quadratmeter Nutzfläche. Auch eine Hybridheizung zählt, also eine Wärmepumpe mit Gas- oder Ölkessel für Spitzenlasten. Dafür muss die Wärmepumpe eine Mindestleistung im Verhältnis zum Kessel haben.
Bei einem Heizungsausfall, der sich nicht reparieren lässt, gibt es Übergangsfristen. Bei einem Einbau im Jahr 2028 greift die Pflicht erst nach zwölf Monaten. Wer vermietet, sollte zusätzlich wissen: Bei neu eingebauten Gas- oder Ölheizungen werden bestimmte Betriebskosten künftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.
Was das für Ihre Entscheidung bedeutet
Der gesetzliche Druck ist geringer geworden. Die Kostenfrage bleibt. Für fossile Brennstoffe gilt ein CO₂-Preis. Für 2026 liegt er laut Brennstoffemissionshandelsgesetz bei 55 bis 65 € je Tonne. Hinzu kommt bei einer neuen Gas- oder Ölheizung der steigende Bio-Anteil. Wie teuer Biomethan oder Bio-Öl künftig sind, ist heute schwer abzuschätzen.
Die Förderung für den Umstieg gibt es weiterhin. Die KfW zahlt 30 % Grundförderung für eine Wärmepumpe. Selbstnutzer können bei Antrag bis 31.01.2027 den Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 % erhalten, etwa beim Austausch einer funktionierenden Ölheizung oder einer Gasheizung ab 20 Jahren. Danach sinkt dieser Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Alle Bausteine erklärt unser Artikel „Wärmepumpen-Förderung 2026: So viel zahlt die KfW“. Ob ein Wechsel bei Ihnen passt, zeigt „Gasheizung gegen Wärmepumpe tauschen: Lohnt sich das?“.
2027 und 2028: keine Bio-Quote vorgeschrieben
ab 2029: mindestens 10 % aus Biomethan oder Wasserstoff
ab 2030: mindestens 15 %
ab 2035: mindestens 30 %
ab 2040: mindestens 60 %
Alternative: Hybridlösung mit Wärmepumpe oder Solarthermie in Mindestgröße
Das neue Gesetz zwingt niemanden, eine funktionierende Heizung auszutauschen. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 die steigende Bio-Quote, der CO₂-Preis kommt hinzu. Sie überlegen, auf eine Wärmepumpe umzusteigen? Mit unserem Förder-Rechner sehen Sie in wenigen Minuten, welcher Zuschuss für Ihr Haus möglich ist. Auf Wunsch fordern Sie anschließend ein unverbindliches Angebot von einem Fachbetrieb an.
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