Das hängt vor allem von zwei Zahlen ab: der Jahresarbeitszahl Ihrer Wärmepumpe und Ihrem Strompreis. Den Stromverbrauch schätzen Sie, indem Sie Ihren bisherigen Gasverbrauch durch die Jahresarbeitszahl teilen. Mit einem Wärmepumpentarif und reduzierten Netzentgelten nach § 14a EnWG sinkt der Strompreis spürbar.
Die Jahresarbeitszahl entscheidet
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme die Wärmepumpe im Jahresmittel aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt. Laut Verbraucherzentrale gilt eine Wärmepumpe ab einer JAZ von 3 als effizient; die KfW fördert nur Anlagen, die auf mindestens 3,0 ausgelegt sind. Im Fraunhofer-Feldtest im Bestand erreichten Luft/Wasser-Wärmepumpen im Mittel 3,4.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine einfache Schätzung: bisherigen Heizenergieverbrauch in kWh (laut Gas- oder Ölrechnung) geteilt durch die erwartete JAZ ergibt den Strombedarf.
Wärmepumpentarif und getrennter Zähler
Viele Versorger bieten eigene Wärmepumpentarife an. Laut Bundesnetzagentur kostete Wärmepumpenstrom am 01.04.2025 im Schnitt 31,70 ct/kWh, mit getrennter Messung 27,44 ct/kWh. Mit eigenem Zählpunkt entfallen KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage. Ein zusätzlicher Zähler kann allerdings Umbauten im Zählerschrank erfordern; das sollte im Angebot stehen.
Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG
Neue Wärmepumpen über 4,2 kW gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei drohender Netzüberlastung vorübergehend auf 4,2 kW drosseln; der Haushaltsstrom bleibt davon unberührt. Im Gegenzug sinken die Netzentgelte. Sie wählen zwischen diesen Modulen:
- Modul 1: pauschale Reduzierung, je nach Netzgebiet 110 bis 190 € im Jahr (Stand 2023)
- Modul 2: Netzentgelt-Arbeitspreis sinkt auf 40 %, separater Zähler nötig – laut Verbraucherzentrale RLP z. B. ca. 330 € im Jahr bei 5.000 kWh
- Modul 3: zeitvariable Netzentgelte seit April 2025, nur zusammen mit Modul 1
Was noch in die Rechnung gehört
Für einen fairen Vergleich zählen auch Grundpreise und Wartung. Bei einer reinen Wärmepumpe entfallen Gas-Grundpreis und Schornsteinfeger; für Wartung nennt die Verbraucherzentrale 150 bis 300 Euro im Jahr. Setzen Sie für Ihre eigene Rechnung die aktuellen Preise Ihres Versorgers ein – Durchschnittswerte ersetzen kein konkretes Tarifangebot.
Bisheriger Gasverbrauch (Beispielwert): 20.000 kWh × 12,13 ct = 2.426 € im Jahr
Strombedarf Wärmepumpe: 20.000 kWh ÷ JAZ 3,4 ≈ 5.882 kWh
mit Wärmepumpentarif, getrennte Messung: 5.882 kWh × 27,44 ct ≈ 1.614 €
mit Wärmepumpentarif ohne getrennte Messung: 5.882 kWh × 31,70 ct ≈ 1.865 €
mit normalem Haushaltsstrom: 5.882 kWh × 40,05 ct ≈ 2.356 €
Vereinfachte Methode der Verbraucherzentrale; Ihr Ergebnis hängt von JAZ, Verbrauch und Tarif ab.
Die tatsächliche JAZ hängt von Ihrem Haus und einer guten Planung ab. Fordern Sie ein Angebot an, in dem der Fachbetrieb die JAZ für Ihr Gebäude berechnet, und prüfen Sie vorab Ihre Förderung.
Förderung berechnen →- Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt: Monitoringbericht 2025 (Preisstand 01.04.2025, PDF)
- Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG)
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Strompreisreduzierung für Wärmepumpen im Betrieb (Stand 12.02.2026, PDF)
- Verbraucherzentrale: Kosten und Förderung – womit muss ich bei einer Wärmepumpe rechnen? (Stand 17.04.2026)
- Verbraucherzentrale: Wärmepumpe – alles, was Sie wissen müssen (Stand 14.04.2026)
- Fraunhofer ISE: Wärmepumpen heizen auch im Altbau klimafreundlich (Presseinformation 03.11.2025, PDF)
- BMWE: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (PDF)